Häufige Fragen aus den Prüfungsgruppen: Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung
In den Chatgruppen zur Fachsprachprüfung (FSP) und Kenntnisprüfung (KP) tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Hier stehen 21 davon – sinngemäß und ohne Namen – mit einer kurzen Antwort aus amtlichen Quellen und dem Link auf unsere ausführliche Seite. Viele Fragen kommen aus Baden-Württemberg; solche Antworten beginnen mit „In Baden-Württemberg:“, andere Bundesländer regeln manches anders.
Antrag & Zuständigkeit
Muss ich mich zur Kenntnisprüfung schon mit dem Approbationsantrag anmelden – oder erst nach bestandener FSP?▾
In Baden-Württemberg: mit dem Antrag. Die Anmeldung zur Kenntnisprüfung (Formular „Anlage 4“) schickst du zusammen mit dem Approbationsantrag an das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart; wer stattdessen das Gutachten wählt, braucht sie nicht. Sobald deine Unterlagen vollständig sind und du die FSP bestanden hast, meldet dich das RP automatisch bei der Landesärztekammer an – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Verschieben lässt sich die Prüfung nicht; das RP rät deshalb, den Antrag erst zu stellen, wenn du dich fachlich bereit fühlst.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: RP Stuttgart, Anlage 1 (Stand 29.10.2026) · RP-FAQ Kenntnisprüfung/Gutachten
Mehr dazu: Baden-Württemberg: Antrag stellen
Ich wohne in Nordrhein-Westfalen, möchte aber in Baden-Württemberg geprüft werden. Geht das?▾
Wer schon in Deutschland wohnt, ist laut RP Stuttgart grundsätzlich bei der Behörde des Landes richtig, in dem der gewöhnliche Aufenthalt liegt – in der Regel der Hauptwohnsitz. In Baden-Württemberg: Das RP verlangt dafür eine aktuelle Meldebescheinigung mit Hauptwohnung in Baden-Württemberg; eine Nebenwohnung oder eine Stellenzusage reicht nicht mehr. Bundesweit darfst du nur einen Approbationsantrag stellen, für einen Wechsel musst du den bisherigen Antrag zurücknehmen. Bei einem Wechsel nach Baden-Württemberg verlangt das RP laut seiner FAQ die Unterlagen vollständig neu (in Anlage 1 heißt es „gegebenenfalls neu“), Entscheidungen anderer Länder (auch eine Berufserlaubnis) werden nicht automatisch übernommen, und laut RP kann sich das Verfahren dadurch erheblich verzögern.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: RP-FAQ Allgemeines · RP Stuttgart, Anlage 1 (Stand 29.10.2026)
Ich wohne noch im Ausland und brauche für den Antrag in Baden-Württemberg den Beratungsnachweis (Standortvermerk) der ZSBA: Wie lange dauert das – und reicht eine PDF-Kopie oder brauche ich das Original?▾
In Baden-Württemberg: Wer noch im Ausland wohnt, belegt die Absicht, dort zu arbeiten, mit einem von drei Nachweisen – Beratungsnachweis/Standortvermerk (nach einer Beratung der Bundesagentur für Arbeit oder des IQ Netzwerks, auch online), familiäre Bindung oder Stellenzusage. Wie lange die Ausstellung des Beratungsnachweises dauert, steht in keiner amtlichen Quelle; das kann nur die beratende Stelle sagen. Seit dem 29.10.2026 genügen beim RP einfache Kopien, Originale soll man nicht schicken – ein Ausdruck reicht also in der Regel, in begründeten Einzelfällen kann das RP Originale nachfordern. Den Antrag selbst schickst du per Post und im Original, nicht per E-Mail.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: RP Stuttgart: Medizin aus dem Ausland · RP Stuttgart, Anlage 1 (Stand 29.10.2026) · RP-FAQ Unterlagen · ZSBA der Bundesagentur für Arbeit
Mehr dazu: Unterlagen: kostenlose Beratung
Was ist mit „Anlage 2“ gemeint – und wer darf mir die ärztliche Bescheinigung ausstellen?▾
In Baden-Württemberg: Anlage 2 ist das Formular des RP Stuttgart für die ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung; andere Formulare nimmt das RP nicht an. Ausstellen darf sie jede in Deutschland tätige Ärztin und jeder in Deutschland tätige Arzt, zum Beispiel in der Hausarztpraxis, im Betrieb oder im Krankenhaus – mit Datum, Stempel und Unterschrift. Beim Eingang darf die Bescheinigung höchstens drei Monate alt sein; du kannst sie mit dem Antrag schicken oder nachreichen. Approbation oder Berufserlaubnis werden erst erteilt, wenn sie vorliegt.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: RP Stuttgart, Anlage 2 (Formular) · RP Stuttgart, Anlage 1 (Stand 29.10.2026)
Mehr dazu: Unterlagen: ärztliche Bescheinigung
Gibt es solche Gruppen auch für andere Bundesländer?▾
Offizielle Prüfungsgruppen gibt es nicht; Chatgruppen sind private Zusammenschlüsse, und was dort steht, ist nicht überprüft. Verlässliche Auskünfte für jedes Bundesland bekommst du kostenlos bei den Anerkennungsberatungsstellen, etwa des IQ Netzwerks, die du über die Beratungssuche des Portals „Anerkennung in Deutschland“ findest. Wer noch im Ausland wohnt, kann sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit wenden.
Quellen: Beratungssuche „Anerkennung in Deutschland“ · IQ Netzwerk Baden-Württemberg: Anerkennungsberatung · ZSBA der Bundesagentur für Arbeit
Mehr dazu: Unterlagen: kostenlose Beratung
Sprache (B2/FSP)
Akzeptiert das RP Stuttgart den „Deutsch-Test für den Beruf B2“ (DTB) als B2-Nachweis?▾
In Baden-Württemberg: Das RP verlangt ein B2-Zertifikat eines Prüfungsanbieters, der Vollmitglied der ALTE (Association of Language Testers in Europe) ist, und nennt als Beispiel unter anderem telc; den DTB selbst nennt es nicht ausdrücklich. Das DTB-Zertifikat stellt telc aus, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt den „Deutsch-Test für den Beruf (DTB) B2“ in seiner Liste der B2-Nachweise (Stand Juli 2023). Eine ausdrückliche Bestätigung des RP gibt es nicht – frag vor dem Antrag schriftlich beim RP nach. Den B2-Nachweis reichst du in Baden-Württemberg schon mit dem Antrag ein; dazu kommt die Fachsprachprüfung (Fachsprache C1).
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: RP-FAQ Sprachkenntnisse · RP Stuttgart, Anlage 1 (Stand 29.10.2026) · BAMF: Liste der B2-Nachweise (Stand 07/2023)
Mehr dazu: Unterlagen: Sprachnachweise
Ich habe die Fachsprachprüfung in Stuttgart: Wo finde ich viele Fälle zum Üben?▾
Die Ärztekammer veröffentlicht keine Prüfungsfälle; was in Gruppen kursiert, sind inoffizielle Gedächtnisprotokolle. In Baden-Württemberg: Offiziell beschrieben ist der Aufbau – drei Teile von je etwa 20 Minuten: Arzt-Patienten-Gespräch mit einem simulierten Patienten, schriftlicher Arztbericht in einem separaten Raum und Arzt-Arzt-Gespräch mit Patientenvorstellung; zum Schluss setzt du für eine kurze Liste gebräuchlicher Fachbegriffe die deutschen Bezeichnungen ein. Für genau diesen Ablauf haben wir 30 kostenlose Übungsfälle im Stil der FSP – ausdrücklich keine Prüfungsprotokolle.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: Landesärztekammer Baden-Württemberg
Mehr dazu: 30 FSP-Übungsfälle, kostenlos
Warteliste, Gebühr & Termin
Das RP Stuttgart hat mir geschrieben, ich sei „zur Kenntnisprüfung angemeldet“. Stehe ich damit auf der Warteliste – oder kommt noch Post von der Ärztekammer?▾
In Baden-Württemberg: Ja – sobald das RP dich bei der Landesärztekammer angemeldet hat, stehst du dort auf der Warteliste; zuständig ist die Zentrale Stelle bei der Bezirksärztekammer Südbaden in Freiburg. Von dort kommen später die Terminmitteilung, der Gebührenbescheid und spätestens fünf Kalendertage vor der Prüfung die förmliche Ladung. Zur Wartezeit nennen die Quellen Verschiedenes: Das RP rechnet derzeit mit ca. 8–10 Monaten (Anlage 1 und 6, Stand 29.10.2026), die Landesärztekammer mit einem Termin „in der Regel innerhalb von vier bis fünf Monaten“. Für Anträge nach neuem Recht (ab 1.11.2026) müssen die Länder sicherstellen, dass die Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgelegt werden kann (§ 37 Abs. 9 ÄApprO).
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: RP-FAQ Kenntnisprüfung/Gutachten · Landesärztekammer Baden-Württemberg · RP Stuttgart, Anlage 6 (Stand 29.10.2026) · § 37 ÄApprO
Mehr dazu: Baden-Württemberg: Termine und Wartezeit
Wann kommt bei der Kenntnisprüfung die Rechnung – und wann muss ich bezahlen?▾
In Baden-Württemberg: Nach der Anmeldung bekommst du einen Gebührenbescheid mit dem Betrag (derzeit 1.100 € je Versuch) und der Zahlungsfrist. Zur Reihenfolge sagen die RP-Angaben Unterschiedliches: Laut Anmeldeformular (Anlage 4) bekommst du den Prüfungstermin nach der Bezahlung, laut RP-FAQ informiert dich die Landesärztekammer über den Termin und schickt den Gebührenbescheid. Fest steht, dass die förmliche Ladung spätestens fünf Kalendertage vor der Prüfung zugestellt sein muss (§ 37 Abs. 9 ÄApprO); wann der Bescheid genau kommt, ist nicht veröffentlicht – im Zweifel bei der Zentralen Stelle in Freiburg nachfragen.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: RP Stuttgart, Anlage 4 (Anmeldung KP) · RP-FAQ Kenntnisprüfung/Gutachten · § 37 ÄApprO
Mehr dazu: Baden-Württemberg: Kosten und Wiederholung
FSP über das RP Stuttgart: Wie lange dauert es nach Bezahlung der Gebühr bis zum Termin – und wie erfahre ich, wo ich geprüft werde?▾
In Baden-Württemberg: Das RP übermittelt deine Daten an die Landesärztekammer, die sie an die zuständige Bezirksärztekammer weiterleitet; von dort bekommst du eine Eingangsbestätigung und einen Gebührenbescheid über 420 €. Erst nach Zahlungseingang kommt die Einladung zur Prüfung mit Termin und Ort – geprüft wird bei den Bezirksärztekammern. Eine feste Frist zwischen Zahlung und Termin nennt keine amtliche Quelle; das RP rechnet für die FSP derzeit mit ca. 4–6 Monaten Wartezeit. Sehr kurze oder sehr lange Zeiten, von denen in Gruppen berichtet wird, sind Einzelfälle und nicht offiziell.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: Landesärztekammer Baden-Württemberg · RP Stuttgart, Anlage 1 (Stand 29.10.2026)
Mehr dazu: Baden-Württemberg: Termine und Wartezeit
Am Prüfungstag
Kenntnisprüfung in Stuttgart: Sind die Prüfer schon bei Anamnese und Untersuchung dabei oder erst bei der Vorstellung? Und darf ich einen eigenen Anamnese- oder Untersuchungsbogen als Gedächtnisstütze mitnehmen?▾
Für Anträge ab 1.11.2026 gilt § 37 Abs. 4 und 5 ÄApprO in der neuen Fassung: Anamnese und Untersuchung (höchstens 20 Minuten) finden unter Aufsicht eines Prüfers statt, den schriftlichen Bericht (höchstens 30 Minuten) darf auch eine andere Person beaufsichtigen; danach stellst du den Fall der Prüfungskommission vor, und die Patientin oder der Patient kann dabei anwesend sein. Für Anträge bis 31.10.2026 gilt die alte Fassung weiter (§ 42 Abs. 2 ÄApprO): Die Untersuchung findet unter Aufsicht eines Mitglieds der Prüfungskommission statt, und ein Mitglied der Kommission zeichnet den Bericht gegen; feste Minutengrenzen nennt die alte Fassung nicht. Ob ein eigener Bogen erlaubt ist, steht in keiner amtlichen Quelle – nimm nichts mit, ohne vorher gefragt zu haben. In Baden-Württemberg: Ansprechpartnerin ist die Zentrale Stelle Kenntnisprüfung der Landesärztekammer (kenntnispruefung@baek-sb.de), und weitere Informationen zur Prüfung kommen laut RP mit der Einladung. Zum Vergleich: In der FSP in Baden-Württemberg sind eigene Notizen aus dem Patientengespräch ausdrücklich erlaubt – für die KP sagt das keine Quelle.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: § 37 ÄApprO · § 42 ÄApprO (Übergangsrecht) · RP-FAQ Kenntnisprüfung/Gutachten · RP Stuttgart, Anlage 4 (Anmeldung KP) · Landesärztekammer Baden-Württemberg
Mehr dazu: Ratgeber: Kenntnisprüfung vorbereiten
Ich stehe vor meinem dritten und letzten Versuch in der Kenntnisprüfung. Was passiert, wenn ich auch den nicht bestehe?▾
Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden, es gibt also drei Versuche (§ 37 Abs. 12 ÄApprO); wer ohne wichtigen Grund nicht erscheint, hat den Versuch nicht bestanden (§ 19 ÄApprO). In Baden-Württemberg: Das Anmeldeformular fragt ausdrücklich nach Fehlversuchen auch in anderen Bundesländern; bei Krankheit musst du dich unverzüglich mit ärztlichem Attest abmelden, und über einen genehmigten Rücktritt entscheidet die Landesärztekammer. Hält die Kommission nach einem Fehlversuch wegen gravierender Defizite selbst eine Tätigkeit unter Aufsicht für nicht ratsam, prüft das RP den Widerruf einer bereits erteilten Berufserlaubnis. Was nach endgültigem Nichtbestehen geschieht, haben wir in keiner amtlichen Quelle gefunden – frag das beim RP und bei einer Anerkennungsberatungsstelle nach, bevor du in den dritten Versuch gehst.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: § 37 ÄApprO · § 19 ÄApprO · RP Stuttgart, Anlage 4 (Anmeldung KP) · RP-FAQ Kenntnisprüfung/Gutachten
Mehr dazu: Baden-Württemberg: Kosten und Wiederholung
Gutachten statt KP
Gutachten statt Kenntnisprüfung: Wie lange dauert das – und kann ich Defizite (zum Beispiel in Anästhesie oder Geriatrie) mit Berufserfahrung, Kursen und Fortbildungen ausgleichen?▾
Für Anträge ab 1.11.2026 ist die Kenntnisprüfung der Regelweg; das Gutachten (dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung) gibt es nur, wenn du es bei Antragstellung oder innerhalb von vier Wochen danach ausdrücklich wählst, und die Wahl ist bindend (§ 9d BÄO). In Baden-Württemberg: Das RP beauftragt die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) oder einen freien Gutachter; das dauert laut RP-FAQ derzeit 12–15 Monate (Anlage 6: bis zu 15 Monate) und kostet in der Regel bis zu 2.500 €, mit einem Vorschuss von bis zu 2.000 €. Wesentliche Unterschiede können durch Berufspraxis oder lebenslanges Lernen ausgeglichen werden, Fortbildungen aber nur, wenn eine zuständige Stelle sie formell als gültig anerkannt hat (§ 9c Abs. 6 BÄO), und der Bescheid muss begründen, warum kein Ausgleich möglich war (§ 38 ÄApprO). Bleibt auch nur in einem Fach ein wesentlicher Unterschied, musst du zusätzlich die Kenntnisprüfung ablegen. Für Anträge bis 31.10.2026 gilt noch das bisherige Recht (§ 3 Abs. 3 BÄO in der alten Fassung, fortgeltend nach § 15 BÄO): Dort war die Prüfung anhand der Unterlagen der Regelweg; die Kenntnisprüfung folgte, wenn wesentliche Unterschiede nicht ausgeglichen werden konnten oder die Prüfung der Unterlagen nur mit unangemessenem Aufwand möglich war. Ob man nach altem Recht auf das Gutachten verzichten konnte, ist umstritten: Einzelne Behörden ließen es zu, das OVG Bautzen (Urteil 2 A 370/22) hält einen Verzicht für unzulässig.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: § 9d BÄO · RP-FAQ Kenntnisprüfung/Gutachten · RP Stuttgart, Anlage 6 (Stand 29.10.2026) · § 9c BÄO · § 38 ÄApprO · § 15 BÄO (Übergangsrecht) · OVG Bautzen, Urteil 2 A 370/22
Mehr dazu: Anerkennungsreform 2026: Kenntnisprüfung oder Gutachten · Unterlagen: Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe
Lernen & Material
Wie fange ich mit der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung an – und wo finde ich verlässliche Informationen?▾
Verbindlich ist § 37 ÄApprO: Zuerst kommen Anamnese und Untersuchung und ein schriftlicher Bericht (bei Anträgen ab 1.11.2026 am selben Tag und höchstens 20 und 30 Minuten), danach mindestens 60 und höchstens 90 Minuten mündlich-praktische Prüfung vor einer Kommission aus drei Mitgliedern. Geprüft werden Innere Medizin und Chirurgie, dazu Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und der rechtliche Rahmen der Berufsausübung, fallbezogen auch die ärztliche Gesprächsführung; bei Anträgen bis 31.10.2026 kann der Bescheid zusätzlich ein weiteres Fach festlegen (§ 37 Abs. 1 Satz 3 a. F. in Verbindung mit § 42 Abs. 2 ÄApprO). Amtliche Informationen für dein Land veröffentlichen die zuständige Behörde und die Kammer, in Baden-Württemberg das RP Stuttgart (FAQ) und die Landesärztekammer. Für den Einstieg haben wir einen Ratgeber mit Lernplan und eine Liste der am häufigsten genannten Prüfungsthemen.
Quellen: § 37 ÄApprO · § 42 ÄApprO (Übergangsrecht) · RP-FAQ Kenntnisprüfung/Gutachten · Landesärztekammer Baden-Württemberg
Mehr dazu: Ratgeber: Kenntnisprüfung vorbereiten · Kenntnisprüfung: die häufigsten Prüfungsthemen
Gibt es neue Protokolle zur Kenntnisprüfung, zum Beispiel aus Freiburg – und wo finde ich überhaupt Protokolle?▾
Weder Behörden noch Kammern veröffentlichen Prüfungsprotokolle; über jede Prüfung wird nur eine Niederschrift für die zuständige Behörde angefertigt (§ 37 Abs. 12 ÄApprO). Gedächtnisprotokolle aus Gruppen sind inoffiziell, nicht überprüft und können veraltet sein. Verbindlich ist allein der Prüfungsinhalt nach § 37 Abs. 3 ÄApprO. Welche Themen Prüflinge am häufigsten nennen, haben wir aus 1.575 Gedächtnisberichten (Sammlung Stand 2021) ausgezählt.
Quellen: § 37 ÄApprO
Welche Bücher brauche ich – zum Beispiel für den Arztbrief?▾
Eine offizielle Bücherliste gibt es weder für die FSP noch für die KP, und wir empfehlen keine einzelnen Titel. Was in den Bericht der Kenntnisprüfung gehört, ist festgelegt: Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise des Falls (§ 37 Abs. 4 ÄApprO). In Baden-Württemberg: Den Arztbericht der FSP schreibst du in einem separaten Raum, mit Anamnesebogen, deinen Notizen aus dem Patientengespräch und einem gestellten Fachwörterbuch. Aufbau, Tempus und Konjunktiv erklärt unser Arztbrief-Ratgeber; dazu gibt es 30 Beispiel-Arztbriefe.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: § 37 ÄApprO · Landesärztekammer Baden-Württemberg
Mehr dazu: Ratgeber: Arztbrief in der Fachsprachprüfung · 30 Beispiel-Arztbriefe
Gibt es ein Anki-Deck für die medizinischen Fachbegriffe?▾
Ein offizielles Deck gibt es nicht, und deutsche FSP- und KP-Inhalte sind in den großen englischsprachigen Decks kaum abgedeckt. Gut belegt ist das Prinzip dahinter: Begriffe aktiv abrufen und in wachsenden Abständen wiederholen. Geteilte Decks aus Gruppen solltest du vor dem Lernen auf Fehler prüfen. Unsere Fachbegriffe-Seite stellt Patientensprache und Fachsprache gegenüber, mit Übersetzungen in 12 Sprachen; der Anki-Ratgeber nennt Stärken, Grenzen und Alternativen.
Quellen: Dazu gibt es keine amtliche Regelung.
Mehr dazu: Medizinische Fachbegriffe für die FSP · Ratgeber: Anki und Alternativen
Ich suche eine Lernpartnerin oder einen Lernpartner für die Prüfung – wie finde ich jemanden, und wie üben wir?▾
Eine offizielle Vermittlung von Lernpartnerinnen und Lernpartnern gibt es nicht. Üben lässt sich gut zu zweit im Rollenspiel: Eine Person spielt die Patientin oder den Patienten und später die Prüferin oder den Prüfer, die andere führt Anamnese, Bericht und Fallvorstellung – auch per Videoanruf. Unsere kostenlosen Übungsfälle sind dafür gebaut: Jeder Fall hat eine Patientenrolle zum Vorlesen, eine Musteranamnese, einen ausgefüllten Anamnesebogen, einen Beispiel-Arztbrief und eine Patientenvorstellung.
Quellen: Dazu gibt es keine amtliche Regelung.
Mehr dazu: So übst du zu zweit mit den Fällen
Vorbereitungskurs für die Kenntnisprüfung: Teilzeit oder Vollzeit – und welcher Standort?▾
Dazu gibt es keine offizielle Empfehlung, und wir nennen keine Anbieter. Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Kurs mit einem Bildungsgutschein bezahlt, hängt unter anderem davon ab, ob der Kurs nach AZAV zugelassen ist, und wird im Einzelfall entschieden; Kurse findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit. Ob Teilzeit oder Vollzeit passt, hängt vor allem davon ab, ob du nebenher arbeitest – etwa mit einer Berufserlaubnis – und wie viel Zeit dir bis zur Prüfung bleibt.
Quellen: Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit
Mehr dazu: Ratgeber: Förderung für FSP und KP
Nach der Approbation: Stelle & Vertrag
Wie stehen meine Chancen auf eine Stelle – zum Beispiel in der Pädiatrie – mit bestandener FSP und Berufserfahrung, aber ohne Facharzt?▾
Arbeitsmarktzahlen (Arbeitslose, offene Stellen) für einzelne Fächer wie die Pädiatrie veröffentlichen weder die Bundesagentur für Arbeit (BA) noch die Bundesärztekammer (BÄK). Laut BA waren 2025 im Schnitt rund 10.000 Ärztinnen und Ärzte arbeitslos (7 % mehr als im Vorjahr, Quote 2,5 %); die meisten beendeten ihre Arbeitslosigkeit in weniger als sechs Monaten, und der BA wurden 5.900 neue Stellen gemeldet (23 % mehr). Fast die Hälfte der arbeitslosen Ärztinnen und Ärzte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit; als mögliche Gründe nennt die BA viele Arbeitslose in Großstädten bei unbesetzten Stellen auf dem Land und die Dauer der Anerkennungsverfahren. Die BÄK zählt in der Ärztestatistik 2025 71.480 zugewanderte Ärztinnen und Ärzte (5 % mehr); 16 % aller berufstätigen Ärztinnen und Ärzte haben keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Akademiker/-innen Medizin 2025 · Bundesärztekammer: Ärztestatistik 2025
Mehr dazu: Ratgeber: Gehalt als Assistenzärztin oder Assistenzarzt
Assistenzarztstelle in der Weiterbildung: Ist der Vertrag befristet – und wie lange darf er befristet sein? Ich habe „höchstens sechs Jahre“ gehört.▾
Nach § 1 ÄArbVtrG ist die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt ein sachlicher Grund für eine Befristung, und zwar für die notwendige Zeit, höchstens acht Jahre; die Befristung darf nicht kürzer sein als die Weiterbildungsbefugnis der weiterbildenden Ärztin oder des weiterbildenden Arztes, und Teilzeit verlängert den Rahmen. Elternzeit, Mutterschutz und bestimmte Beurlaubungen werden im Einvernehmen nicht angerechnet. Eine Grenze von sechs Jahren steht nicht in diesem Gesetz, sondern im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (für nicht promoviertes wissenschaftliches Personal an Hochschulen; dann gilt das ÄArbVtrG nicht), und ohne Sachgrund ist eine Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG höchstens zwei Jahre zulässig. In Baden-Württemberg: Mit einer Berufserlaubnis ist keine fachärztliche Weiterbildung möglich – dafür brauchst du die Approbation.
Andere Bundesländer regeln das zum Teil anders: Stellen, Gebühren und Abläufe nach Bundesland.
Quellen: § 1 ÄArbVtrG · § 2 WissZeitVG · § 14 TzBfG · RP-FAQ Berufserlaubnis
Mehr dazu: Ratgeber: Gehalt als Assistenzärztin oder Assistenzarzt
Alle Quellen
Alle Antworten stützen sich auf diese amtlichen Quellen (geprüft am 02.11.2026):
- RP Stuttgart, Anlage 1 (Stand 29.10.2026)
- RP-FAQ Kenntnisprüfung/Gutachten
- RP-FAQ Allgemeines
- RP Stuttgart: Medizin aus dem Ausland
- RP-FAQ Unterlagen
- ZSBA der Bundesagentur für Arbeit
- RP Stuttgart, Anlage 2 (Formular)
- Beratungssuche „Anerkennung in Deutschland“
- IQ Netzwerk Baden-Württemberg: Anerkennungsberatung
- RP-FAQ Sprachkenntnisse
- BAMF: Liste der B2-Nachweise (Stand 07/2023)
- Landesärztekammer Baden-Württemberg
- RP Stuttgart, Anlage 6 (Stand 29.10.2026)
- § 37 ÄApprO
- RP Stuttgart, Anlage 4 (Anmeldung KP)
- § 42 ÄApprO (Übergangsrecht)
- § 19 ÄApprO
- § 9d BÄO
- § 9c BÄO
- § 38 ÄApprO
- § 15 BÄO (Übergangsrecht)
- OVG Bautzen, Urteil 2 A 370/22
- Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit
- Bundesagentur für Arbeit: Akademiker/-innen Medizin 2025
- Bundesärztekammer: Ärztestatistik 2025
- § 1 ÄArbVtrG
- § 2 WissZeitVG
- § 14 TzBfG
- RP-FAQ Berufserlaubnis
Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, zusammengefasst aus amtlichen Quellen (Stand 02.11.2026). Die Fragen stammen sinngemäß aus öffentlichen Chatgruppen; Namen und Zitate geben wir nicht wieder. Verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.