Gehalt Assistenzarzt 2026: Tabelle TV-Ärzte/VKA und TV-Ärzte/TdL
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Was eine Assistenzärztin oder ein Assistenzarzt verdient, steht in den Entgelttabellen der Tarifverträge – und welcher Tarifvertrag gilt, hängt vom Träger des Krankenhauses ab. Hier stehen die Tabellen der Entgeltgruppe für Ärztinnen und Ärzte (Ä 1 bzw. Entgeltgruppe I; Fachärztinnen und Fachärzte sind in Ä 2 bzw. Entgeltgruppe II eingruppiert) für kommunale Krankenhäuser und Unikliniken, mit allen Stichtagen 2026 und den bereits vereinbarten nächsten Schritten.
Welcher Tarifvertrag gilt?
- Kommunale Krankenhäuser: Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA), abgeschlossen zwischen VKA und Marburger Bund.
- Unikliniken: Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Marburger Bund. Laut TdL betraf die Tarifrunde 2026 die Unikliniken in Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und Thüringen. Laut Marburger Bund gehören die Unikliniken in Hamburg, Berlin, Mainz und Hessen nicht zum Geltungsbereich; dort gelten abweichende Regelungen.
- Kirchliche Krankenhäuser: meist eigene Arbeitsvertragsrichtlinien statt Tarifvertrag – bei der Caritas zum Beispiel die Anlage 30 zu den AVR für Ärztinnen und Ärzte; die mittleren Werte beschließt die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission, Höhe und Termine für ihr Gebiet setzen die Regionalkommissionen fest.
- Private Klinikkonzerne: eigene Tarifverträge mit dem Marburger Bund, etwa Asklepios, Helios, Sana oder Rhön, mit eigenen Tabellen und Laufzeiten.
Quellen: VKA · TdL: Tarifrunde 2026 · Marburger Bund, 10.06.2026 · Caritas, RK NRW · Marburger Bund: Tarifverträge
Tabelle TV-Ärzte/VKA: kommunale Krankenhäuser
Entgeltgruppe I („Ärztin/Arzt mit entsprechender Tätigkeit“), monatliches Tabellenentgelt brutto, regelmäßige Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche.
| Gültig | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | ab 6. Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. August 2025 bis 31. Mai 2026 | 5.609,85 € | 5.927,86 € | 6.154,97 € | 6.548,61 € | 7.018,01 € | 7.211,07 € |
| ab 1. Juni 2026 | 5.722,05 € | 6.046,42 € | 6.278,07 € | 6.679,58 € | 7.158,37 € | 7.355,29 € |
Die Erhöhungen betrugen 2,00 Prozent zum 1. August 2025 und 2,00 Prozent zum 1. Juni 2026. Die Tabelle des Marburger Bundes trägt die Laufzeit „1. Juli 2024 – 31. Dezember 2026“; nach § 40 TV-Ärzte/VKA kann die Entgelttabelle frühestens zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden. Der Marburger Bund hat sie laut Mitgliederinformation vom 22. September 2026 für die Tarifrunde 2027 gekündigt – eine neue Tabelle ist noch nicht vereinbart.
Quellen: VKA: TV-Ärzte/VKA i. d. F. ÄndTV Nr. 10 · Marburger Bund: Entgelttabellen VKA · Marburger Bund, 22.09.2026
Tabelle TV-Ärzte/TdL: Unikliniken
Entgeltgruppe Ä 1 („Ärztin/Arzt mit entsprechender Tätigkeit“), Monatsbeträge brutto bei 40 Wochenstunden. Seit 1. Januar 2026 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im TV-Ärzte 40 statt 42 Stunden.
| Gültig | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | ab 6. Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar bis 31. März 2026 | 5.626,91 € | 5.945,86 € | 6.173,67 € | 6.568,57 € | 7.039,34 € | 7.222,97 € |
| 1. April 2026 bis 31. August 2027 | 5.792,90 € | 6.121,26 € | 6.355,79 € | 6.762,34 € | 7.247,00 € | 7.436,05 € |
| ab 1. September 2027 | 5.934,83 € | 6.271,23 € | 6.511,51 € | 6.928,02 € | 7.424,55 € | 7.618,23 € |
Tarifeinigung vom 9. Juni 2026: plus 2,95 Prozent rückwirkend zum 1. April 2026 und plus 2,45 Prozent zum 1. September 2027, Laufzeit bis 31. Juli 2028 (laut TdL 28 Monate). Ab 1. Juni 2027 haben sich die Tarifparteien zu Verhandlungen über die Weiterentwicklung des TV-Ärzte verpflichtet (§ 39 Abs. 5 TV-Ärzte).
Quellen: TdL: Anlage A · TdL: Anlage B · TV-Ärzte i. d. F. ÄndTV Nr. 9 (Tabelle ab 01.01.2026) · TdL, 09.06.2026 · Marburger Bund, 10.06.2026
Stufen: wann es mehr gibt
Beide Tarifverträge haben in der Entgeltgruppe I bzw. Ä 1 sechs Stufen. Beim VKA erreicht man – in Abhängigkeit von der Leistung nach § 20 Abs. 2 – nach den Zeiten der Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe beim Arbeitgeber Stufe 2 nach einjähriger, Stufe 3 nach zweijähriger, Stufe 4 nach dreijähriger, Stufe 5 nach vierjähriger und Stufe 6 nach fünfjähriger ärztlicher Tätigkeit (§ 19 TV-Ärzte/VKA); die TdL-Tabelle ordnet die Stufen 1 bis 5 dem 1. bis 5. Jahr zu, Stufe 6 gilt ab dem 6. Jahr (§ 16 TV-Ärzte). Wie Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit angerechnet werden, regelt der jeweilige Tarifvertrag eigens – fragen Sie im Zweifel die Personalabteilung.
Quellen: § 19 TV-Ärzte/VKA · § 16 TV-Ärzte (TdL)
Was die Tabellen nicht zeigen
- Kein Nettogehalt: Wir rechnen bewusst nicht netto – das hängt von persönlichen Abzügen ab.
- Keine Dienste und Zulagen: Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Zuschläge und Zulagen sind gesondert geregelt und nicht enthalten.
- Teilzeit: Die Beträge gelten für Vollzeit (40 Wochenstunden).
Häufige Fragen
Wie viel verdient eine Assistenzärztin oder ein Assistenzarzt 2026?
Im ersten Jahr beträgt das Tabellenentgelt brutto im Monat 5.722,05 € an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA, Entgeltgruppe I, ab 1. Juni 2026) und 5.792,90 € an Unikliniken im Geltungsbereich des TV-Ärzte (TdL, Ä 1, ab 1. April 2026), jeweils bei 40 Wochenstunden. Ab dem sechsten Jahr sind es 7.355,29 € (VKA) bzw. 7.436,05 € (TdL).
Welcher Tarifvertrag gilt für mich?
Das hängt vom Träger des Krankenhauses ab: kommunale Krankenhäuser in der Regel TV-Ärzte/VKA, landeseigene Unikliniken im Geltungsbereich des TV-Ärzte die Tabelle der TdL. Kirchliche Häuser wenden eigene Regelungen an (bei der Caritas etwa Anlage 30 zu den AVR), private Klinikkonzerne haben eigene Tarifverträge. Maßgeblich ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht.
Warum finde ich im Netz unterschiedliche Zahlen?
Meist wegen unterschiedlicher Stichtage. Beispiel TdL: Vom 1. Januar bis 31. März 2026 galt für Ä 1 im ersten Jahr 5.626,91 €, seit 1. April 2026 gilt 5.792,90 €. Beim VKA galten bis 31. Mai 2026 5.609,85 €, seit 1. Juni 2026 5.722,05 €. Achten Sie deshalb auf das Gültigkeitsdatum der Tabelle.
Sind Bereitschaftsdienste und Zulagen enthalten?
Nein. Die Tabellen zeigen nur das monatliche Tabellenentgelt. Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Zuschläge und Zulagen kommen gesondert hinzu und sind in den Tarifverträgen eigens geregelt.
Was bleibt netto übrig?
Das rechnen wir bewusst nicht aus: Das Nettogehalt hängt von persönlichen Abzügen wie Steuern und Sozialversicherung ab. Die Tabellen hier sind Bruttowerte.
Wann steigen die Gehälter wieder?
An Unikliniken im Geltungsbereich des TV-Ärzte steigen die Entgelte am 1. September 2027 um weitere 2,45 Prozent; die Tarifeinigung läuft bis 31. Juli 2028. Für die kommunalen Krankenhäuser hat der Marburger Bund die Entgelttabelle des TV-Ärzte/VKA für die Tarifrunde 2027 gekündigt (Mitteilung vom 22. September 2026); eine neue Tabelle gibt es noch nicht.
Wann steige ich in die nächste Stufe auf?
In der Entgeltgruppe I beziehungsweise Ä 1 gibt es sechs Stufen. Beim VKA erreicht man Stufe 2 bis 6 nach ein bis fünf Jahren ärztlicher Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe beim Arbeitgeber (§ 19 TV-Ärzte/VKA); in der TdL-Tabelle sind die Stufen 1 bis 5 dem 1. bis 5. Jahr zugeordnet, Stufe 6 gilt ab dem 6. Jahr (§ 16 TV-Ärzte). Wie Vorzeiten angerechnet werden, regeln beide Tarifverträge eigens.
Quellen
Alle Links am 23.10.2026 aufgerufen (HTTP 200). Beträge aus den Tabellen der Tarifverträge übernommen, nicht umgerechnet.
- VKA: TV-Ärzte/VKA, Lesefassung des Änderungstarifvertrags Nr. 10 (Tabellen ab 1. Juli 2024, 1. August 2025, 1. Juni 2026)
- VKA: Sparte Krankenhäuser (Übersicht der Tarifverträge)
- Marburger Bund: Entgelttabellen TV-Ärzte/VKA, 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2026
- Marburger Bund: Mitgliederinformation vom 22. September 2026 – Kündigungen beschlossen und zugestellt
- TdL: TV-Ärzte (Tarifvertrag, Entgelttabellen, Änderungstarifverträge)
- TdL: Entgelttabelle Anlage A, gültig 1. April 2026 bis 31. August 2027
- TdL: Entgelttabelle Anlage B, gültig ab 1. September 2027
- TdL: TV-Ärzte in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 10 (Stand 9. Juni 2026)
- Marburger Bund: TV-Ärzte (TdL) in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 9 – Entgelttabelle ab 1. Januar 2026 (Anlage B 2), 40 Wochenstunden ab 1. Januar 2026
- TdL: Pressemitteilung vom 9. Juni 2026 (Tarifeinigung, 28 Monate Laufzeit)
- TdL: Tarifrunde für die Ärztinnen und Ärzte 2026 (beteiligte Länder)
- Marburger Bund: Pressemitteilung vom 10. Juni 2026 (Geltungsbereich, Unikliniken mit abweichenden Regelungen)
- Marburger Bund: Tarifverträge im Überblick (VKA, TdL, private Klinikkonzerne)
- Deutscher Caritasverband, Regionalkommission NRW: Beschluss Tarifrunde Ärzte 2024–2026 (Anlage 30 AVR)
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der für Ihr Arbeitsverhältnis geltende Tarifvertrag und Ihr Arbeitsvertrag.