Kenntnisprüfung (KP) vorbereiten: der komplette Leitfaden
Auch auf English · العربية · Русский · Українська · Türkçe · Español (Überblick FSP & KP)
Die Kenntnisprüfung ist für internationale Ärztinnen und Ärzte das Tor zur deutschen Approbation. Und damit auch der Zugang zum Arbeitsmarkt.
Hier kannst du dich gezielt auf den Ablauf vorbereiten und üben. Dann gehst du deutlich ruhiger in die Prüfung. Hier wird dir erklärt, was dich erwartet und wie sich die meisten sinnvoll darauf vorbereiten.
Wann brauche ich überhaupt eine Kenntnisprüfung?
Bei einem Abschluss aus einem Drittstaat (außerhalb von EU, EWR und Schweiz) hängt das vom Datum deines Antrags auf Approbation ab:
- Antrag bis 31. Oktober 2026 (altes Recht): Die Behörde prüft zuerst anhand deiner Unterlagen die Gleichwertigkeit. Wird dein Studium nicht als gleichwertig anerkannt (oder lässt sich das nicht abschließend prüfen), weist du deine Kenntnisse in der Kenntnisprüfung nach.
- Antrag ab 1. November 2026: Die Kenntnisprüfung ist der Regelweg (§ 9d BÄO). Die Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen gibt es nur, wenn du sie innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung wählst; die Wahl ist bindend, und bei wesentlichen Unterschieden folgt auch dann die Kenntnisprüfung. Laut Bundesgesundheitsministerium ist die KP eine Berufszulassungsprüfung mit gleichen Standards für alle – sie richtet sich nicht gezielt nach einzelnen Lücken.
Mit einem Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz brauchst du keine Kenntnisprüfung; wesentliche Unterschiede gleicht dort eine Eignungsprüfung aus. Bestehst du die KP, steht der Approbation fachlich nichts mehr im Weg. Die Fachsprachprüfung (FSP) ist davon getrennt und prüft das medizinische Deutsch – dazu haben wir einen eigenen Ratgeber.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Kenntnisprüfung ist mündlich-praktisch und orientiert sich am Niveau des deutschen Zweiten/Dritten Staatsexamens. Nach § 37 ÄApprO findet bei Anträgen ab 1.11.2026 alles an einem Tag statt: Zuerst erhebst du unter Aufsicht eines Prüfers Anamnese und Untersuchung (bei Anträgen ab 1.11.2026 höchstens 20 Minuten), danach schreibst du einen Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise (bei Anträgen ab 1.11.2026 höchstens 30 Minuten; für Anträge bis 31.10.2026 nennt die alte Fassung keine festen Minutengrenzen, dort zeichnet ein Kommissionsmitglied den Bericht gegen). Die eigentliche Prüfung vor einer Kommission aus drei Mitgliedern dauert mindestens 60, höchstens 90 Minuten pro Prüfling; höchstens vier Prüflinge werden gleichzeitig geprüft. Typischerweise umfasst sie:
- einen praktischen Teil am Patienten – Anamnese, körperliche Untersuchung und eine strukturierte Patientenvorstellung;
- ein Prüfungsgespräch über Diagnostik, Differenzialdiagnosen, Therapie und das weitere Vorgehen.
Die Prüfungsinhalte regelt das Bundesrecht einheitlich; Termine, Prüfungsorte und Organisation legt das jeweilige Bundesland fest – erkundige dich rechtzeitig bei der für dich zuständigen Stelle (Landesprüfungsamt bzw. Bezirksregierung), denn hier gibt es regionale Unterschiede. Für Nordrhein-Westfalen haben wir die Zuständigkeiten und den Anmeldeweg in einem eigenen NRW-Artikel zusammengefasst; wie die Kenntnisprüfung in den Gesamtprozess der Anerkennung passt, zeigt der Überblick zur Approbation Schritt für Schritt.
Welche Fächer werden geprüft?
Prüfungsfächer sind bundesweit einheitlich (§ 37 Abs. 3 ÄApprO):
- Innere Medizin
- Chirurgie
Anträge ab 1. November 2026: Inhalte der Prüfung sind außerdem die Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, der Strahlenschutz, der rechtliche Rahmen der ärztlichen Berufsausübung und die ärztliche Gesprächsführung – einschließlich einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung und einer professionellen, adressatengerechten Kommunikation mit Angehörigen und anderen Gesundheitsberufen (Fassung nach BGBl. 2026 I Nr. 326, in Kraft seit 1. November 2026). Ein zusätzliches Fach je nach Bundesland sieht die Verordnung nicht vor.
Anträge bis 31. Oktober 2026: Hier gilt die bisherige Fassung weiter (§ 42 Abs. 2 ÄApprO). Auch sie nennt Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend sollen die Fragen Notfallmedizin, klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung berücksichtigen, die ärztliche Gesprächsführung wird fallbezogen geprüft. Zusätzlich kann die Behörde im Bescheid ein Fach oder einen Querschnittsbereich festlegen, in dem sie wesentliche Unterschiede festgestellt hat – das steht dann in deinem eigenen Bescheid, nicht in einer Landesregel.
Erfahrungsgemäß spielen Themen mit hoher Praxisrelevanz eine große Rolle: häufige Leitsymptome, akute Notfälle und die Therapieprinzipien gängiger Arzneimittelgruppen.
Typische Fragen, auf die du vorbereitet sein solltest
- Leitsymptome richtig einordnen: Thoraxschmerz, Dyspnoe, akutes Abdomen, Synkope.
- Differenzialdiagnosen strukturiert nennen und gegeneinander abwägen.
- Standard-Diagnostik: Welche Untersuchung in welcher Reihenfolge – und warum?
- Notfallmanagement: Vorgehen bei Myokardinfarkt, Anaphylaxie, Sepsis, Schlaganfall.
- Pharmakologie: Wirkmechanismus, typische Nebenwirkungen, Kontraindikationen, Therapieprinzipien.
Welche Krankheitsbilder und Aufgaben in Prüfungsberichten am häufigsten genannt werden – von Röntgen- und EKG-Befundung über Cholezystitis und Pyelonephritis bis Vorhofflimmern –, zeigt unsere Rangliste Kenntnisprüfung: die am häufigsten genannten Prüfungsthemen.
Finanzierung: Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung werden über den Anerkennungszuschuss mit bis zu 3.000 € gefördert, AZAV-Kurse oft komplett per Bildungsgutschein – Details im Förder-Ratgeber.
Ein realistischer Lernplan
Plane je nach Vorkenntnissen etwa 3 bis 6 Monate strukturierte Vorbereitung ein. Bewährt hat sich diese Aufteilung:
- Wissen aufbauen (erste Hälfte): Innere und Chirurgie systematisch durchgehen, dazu Notfallmedizin, Pharmakologie, Bildgebung, Strahlenschutz, Berufsrecht und Gesprächsführung – bei Anträgen bis 31.10.2026 auch ein Fach, das dein Bescheid zusätzlich festlegt. Lücken ehrlich markieren.
- Wissen festigen (laufend): Mit aktivem Abrufen und verteiltem Wiederholen arbeiten statt nur zu lesen – warum das so viel effektiver ist, erklärt unser Ratgeber zu Spaced Repetition.
- Prüfung simulieren (letzte Wochen): Patientenvorstellung laut üben, Untersuchungsabläufe trainieren, Prüfungsfragen unter Zeitdruck beantworten.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
- Nur lesen statt abfragen. Passives Lesen fühlt sich produktiv an, bleibt aber schlecht hängen. Prüfe dich selbst.
- Die Patientenvorstellung unterschätzen. Sie ist oft das Herzstück – übe die strukturierte Präsentation laut und auf Deutsch.
- Bundesland-Besonderheiten ignorieren. Die Prüfungsinhalte sind bundesweit gleich, Termine, Prüfungsorte und Organisation aber nicht; bei Anträgen bis 31.10.2026 kann zudem dein Bescheid ein zusätzliches Fach festlegen. Kläre die Details frühzeitig mit deiner Behörde.
- Zu spät simulieren. Den Ernstfall erst in der letzten Woche zu proben, ist riskant. Plane Probedurchläufe fest ein.
Was kostet die Kenntnisprüfung in welchem Bundesland?
Gebühren und zuständige Stellen laut amtlichen Quellen (Stand 02.10.2026). Jede Zeile führt zur Länderseite mit Quelle, Antragsweg und Wartezeiten.
| Bundesland | Kenntnisprüfung bei | Gebühr |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesärztekammer Baden-Württemberg | 1.100 € |
| Bayern | Staatliche Prüfungskommission, bestellt von der Berufszulassungsstelle | 1.200 € |
| Berlin | LAGeSo Berlin | 540 € |
| Brandenburg | Landesärztekammer Brandenburg | 799 € |
| Bremen | Ärztekammer Bremen | 730 € |
| Hamburg | Ärztekammer Hamburg | 900 € |
| Hessen | Landesärztekammer Hessen | 1.350 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern | 640 € |
| Niedersachsen | Ärztekammer Niedersachsen | 980 € |
| Nordrhein-Westfalen | Ärztekammer Westfalen-Lippe | 1.050 € |
| Rheinland-Pfalz | LSJV Koblenz | keine amtliche Angabe |
| Saarland | keine amtliche Angabe | |
| Sachsen | Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe | 850 € |
| Sachsen-Anhalt | Landesprüfungsamt im LAS Sachsen-Anhalt | keine amtliche Angabe |
| Schleswig-Holstein | Ärztekammer Schleswig-Holstein | 400 € |
| Thüringen | Medizinische Fakultät Jena | keine amtliche Angabe |
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Kenntnisprüfung?
Die Prüfung vor der Kommission dauert nach § 37 ÄApprO mindestens 60 und höchstens 90 Minuten pro Prüfling. Vorher kommen Anamnese und Untersuchung unter Aufsicht eines Prüfers und der schriftliche Bericht – bei Anträgen ab 1.11.2026 am selben Tag und höchstens 20 und 30 Minuten; für Anträge bis 31.10.2026 wird der Patient vor dem Prüfungstermin zugewiesen, und die alte Fassung nennt keine festen Minutengrenzen.
Welche Fächer kommen in der Kenntnisprüfung dran?
Bundesweit einheitlich Innere Medizin und Chirurgie (§ 37 Abs. 3 ÄApprO). Bei Anträgen ab 1. November 2026 gehören außerdem Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, der rechtliche Rahmen der ärztlichen Berufsausübung und die ärztliche Gesprächsführung dazu. Bei Anträgen bis 31. Oktober 2026 gilt die bisherige Fassung mit ähnlichen Ergänzungsbereichen weiter; dort kann der Bescheid im Einzelfall zusätzlich ein Fach oder einen Querschnittsbereich festlegen.
Was kostet die Kenntnisprüfung?
Laut amtlichen Angaben je nach Bundesland zwischen 400 € und 1.350 € (Stand 02.10.2026); die Tabelle oben zeigt jedes Land mit Quelle.
Was ändert sich ab 1. November 2026?
Für Anträge ab diesem Tag ist die Kenntnisprüfung bei Abschlüssen aus Drittstaaten der Regelweg; die Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen gibt es nur, wenn man sie innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung wählt.
Üben mit echten Prüfungsfragen
KLINIKFUCHS enthält ein eigenes KP-Modul mit Karteikarten, Prüfungsfragen im echten Stil und Spot-the-Diagnosis – mit Spaced Repetition, damit das Wissen bis zum Prüfungstag sitzt.
App holenHinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich sind die Vorgaben der für dich zuständigen Approbationsbehörde.