Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung nach Bundesland

Stand 29.09.2026 · nur amtliche Quellen

Zuständigkeit und Gebühren unterscheiden sich von Land zu Land. Die Tabelle zeigt die veröffentlichten Prüfungsgebühren; ein Klick auf das Land führt zu allen zuständigen Stellen mit Links.

Neu ab 1. November 2026: Das „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ tritt in Kraft. Für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten wird die Kenntnisprüfung zum Regelfall; die Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen gibt es dann nur noch auf Antrag. Einzelheiten regelt eine Änderung der Approbationsordnung. Die Angaben auf dieser Seite beschreiben den Stand vor dem Stichtag. Quellen: BMG · BMG-FAQ · Bundestag
BundeslandFachsprachprüfungKenntnisprüfung
Baden-Württemberg420 €800 €
Bayern550 €bis zu 1.200 €
Berlin550 €540 €
Brandenburg487 €799 €
Bremennicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Hamburgnicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Hessen650 €1.350 €
Mecklenburg-Vorpommernnicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Niedersachsen595 €980 €
Nordrhein-Westfalen400 €–430 € (je Kammer)1.050 €
Rheinland-Pfalznicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Saarlandnicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Sachsen590 €nicht veröffentlicht
Sachsen-Anhalt500 €nicht veröffentlicht
Schleswig-Holstein600 €400 €
Thüringen600 €nicht veröffentlicht

„nicht veröffentlicht" heißt: Auf den amtlichen Seiten steht kein Betrag. Gebühren können sich ändern; verbindlich ist die Angabe der zuständigen Stelle.

Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Auskünfte der zuständigen Behörden und Kammern.