Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung nach Bundesland
Zuständigkeit und Gebühren unterscheiden sich von Land zu Land. Die Tabelle zeigt die veröffentlichten Prüfungsgebühren; ein Klick auf das Land führt zu allen zuständigen Stellen mit Links.
Neu ab 1. November 2026: Das „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ tritt in Kraft. Für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten wird die Kenntnisprüfung zum Regelfall; die Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen gibt es dann nur noch auf Antrag. Einzelheiten regelt eine Änderung der Approbationsordnung. Die Angaben auf dieser Seite beschreiben den Stand vor dem Stichtag. Quellen: BMG · BMG-FAQ · Bundestag
| Bundesland | Fachsprachprüfung | Kenntnisprüfung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 420 € | 800 € |
| Bayern | 550 € | bis zu 1.200 € |
| Berlin | 550 € | 540 € |
| Brandenburg | 487 € | 799 € |
| Bremen | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Hamburg | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Hessen | 650 € | 1.350 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Niedersachsen | 595 € | 980 € |
| Nordrhein-Westfalen | 400 €–430 € (je Kammer) | 1.050 € |
| Rheinland-Pfalz | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Saarland | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Sachsen | 590 € | nicht veröffentlicht |
| Sachsen-Anhalt | 500 € | nicht veröffentlicht |
| Schleswig-Holstein | 600 € | 400 € |
| Thüringen | 600 € | nicht veröffentlicht |
„nicht veröffentlicht" heißt: Auf den amtlichen Seiten steht kein Betrag. Gebühren können sich ändern; verbindlich ist die Angabe der zuständigen Stelle.
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Auskünfte der zuständigen Behörden und Kammern.