Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung in Nordrhein-Westfalen

Von Dr. Pascal Bafteh · Stand 29.09.2026 · nur amtliche Quellen

Wer in Nordrhein-Westfalen als Ärztin oder Arzt mit ausländischem Abschluss die Approbation anstrebt, hat es mit bis zu drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Stelle für die Fachsprachprüfung (FSP) und – bei Abschlüssen aus Drittstaaten – der Stelle für die Kenntnisprüfung (KP). Hier stehen sie mit Link zur jeweiligen amtlichen Seite.

Neu ab 1. November 2026: Das „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ tritt in Kraft. Für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten wird die Kenntnisprüfung zum Regelfall; die Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen gibt es dann nur noch auf Antrag. Einzelheiten regelt eine Änderung der Approbationsordnung. Die Angaben auf dieser Seite beschreiben den Stand vor dem Stichtag. Quellen: BMG · BMG-FAQ · Bundestag

Zuständige Stellen in Nordrhein-Westfalen

AufgabeZuständig
Approbation (Antrag)Bezirksregierung Münster – Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Heilberufe (ZAG-aH), landesweit
FachsprachprüfungÄrztekammer Nordrhein bzw. Ärztekammer Westfalen-Lippe (Zuweisung durch die ZAG-aH der Bezirksregierung Münster)
KenntnisprüfungÄrztekammer Westfalen-Lippe (landesweit für NRW, Zuständigkeitsübertragung durch MAGS zum 05.02.2021); Prüfungsort Ärztehaus Münster

Gebühren

Gebühren können sich ändern. Maßgeblich ist immer die Angabe der zuständigen Stelle; Fahrt-, Übersetzungs- und Beglaubigungskosten kommen hinzu. Ob die Vorbereitung gefördert werden kann, zeigt der Förder-Check.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Besonderheit Nordrhein-Westfalen

NRW hat zwei Ärztekammern und mehrere Bezirksregierungen:

Bezirksregierung Münster, Dezernat 241 – Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Heilberufe (ZAG-aH): landesweit zuständig für Approbationsanträge mit ausländischem Abschluss, seit 01.03.2020. Übrige Bezirksregierungen (Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Detmold) sowie Münster nur für Approbation nach Prüfung in ihrem Regierungsbezirk (Inlandsabsolventen).

Ausführlich: Ratgeber Kenntnisprüfung in NRW.

Was bundesweit gilt

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Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, recherchiert am 29.09.2026 ausschließlich auf amtlichen Seiten; wo dort nichts steht, sagen wir das. Verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden und Kammern.