Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung in Nordrhein-Westfalen
Wer in Nordrhein-Westfalen als Ärztin oder Arzt mit ausländischem Abschluss die Approbation anstrebt, hat es mit bis zu drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Stelle für die Fachsprachprüfung (FSP) und – bei Abschlüssen aus Drittstaaten – der Stelle für die Kenntnisprüfung (KP). Hier stehen sie mit Link zur jeweiligen amtlichen Seite.
Zuständige Stellen in Nordrhein-Westfalen
Gebühren
- Fachsprachprüfung: 430 € (Ärztekammer Nordrhein) bzw. 400 € (Ärztekammer Westfalen-Lippe)
- Kenntnisprüfung: 1.050 € (amtliche Quelle)
Gebühren können sich ändern. Maßgeblich ist immer die Angabe der zuständigen Stelle; Fahrt-, Übersetzungs- und Beglaubigungskosten kommen hinzu. Ob die Vorbereitung gefördert werden kann, zeigt der Förder-Check.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
- Keine persönliche Anmeldung: Die ZAG-aH der Bezirksregierung Münster stellt fest, ob FSP/KP nötig ist, und meldet bei der Kammer an; die Kammer meldet sich dann per E-Mail. (Quelle)
- Kenntnis- und Eignungsprüfung für ganz NRW bei der ÄKWL in Münster (seit Februar 2021). (Quelle)
Besonderheit Nordrhein-Westfalen
NRW hat zwei Ärztekammern und mehrere Bezirksregierungen:
- Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo), Düsseldorf: FSP für die Bezirksregierung (seit 01.01.2014); Prüfungsort Tersteegenstr. 9, Düsseldorf
- Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Münster: FSP für von der ZAG-aH angemeldete Ärztinnen/Ärzte; zusätzlich seit 05.02.2021 durch MAGS landesweit zuständig für Kenntnis- und Eignungsprüfung (Ärztehaus Münster)
Bezirksregierung Münster, Dezernat 241 – Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Heilberufe (ZAG-aH): landesweit zuständig für Approbationsanträge mit ausländischem Abschluss, seit 01.03.2020. Übrige Bezirksregierungen (Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Detmold) sowie Münster nur für Approbation nach Prüfung in ihrem Regierungsbezirk (Inlandsabsolventen).
Ausführlich: Ratgeber Kenntnisprüfung in NRW.
Was bundesweit gilt
- Deutschkenntnisse: Allgemeinsprache nachgewiesen auf GER-Niveau B2; Fachsprachkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Niveau C1. (Eckpunkte der 87. Gesundheitsministerkonferenz 2014, zitiert u. a. von der Sächsischen Landesärztekammer).
- Kenntnisprüfung: § 37 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) – mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, Schwerpunkte Innere Medizin und Chirurgie, 60–90 Minuten je Prüfling.
- Rechtsgrundlage der Approbation: § 3 Bundesärzteordnung (BÄO).
- Anerkennungs-Finder der Bundesregierung: anerkennung-in-deutschland.de – zeigt je Wohnort die zuständige Stelle.
FSP und KP mit KLINIKFUCHS üben
FSP-Med trainiert Anamnese, Arztbrief und Arzt-Arzt-Gespräch mit Hilfen in 13 Sprachen; KP-Med ordnet das Prüfungswissen nach Innerer Medizin und Chirurgie – kostenlos.
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Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, recherchiert am 29.09.2026 ausschließlich auf amtlichen Seiten; wo dort nichts steht, sagen wir das. Verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden und Kammern.