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Approbation als ausländische Ärztin / ausländischer Arzt: Schritt für Schritt

Lesezeit ca. 9 Minuten · Für Ärzt:innen mit Abschluss außerhalb Deutschlands

Wer mit einem im Ausland erworbenen Medizinstudium in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchte, braucht die Approbation – die uneingeschränkte staatliche Zulassung zum Arztberuf. Der Weg dorthin wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich: Behörden, Gutachten, zwei verschiedene Prüfungen. Dieser Leitfaden bringt Ordnung in den Prozess.

Der Überblick: die fünf Stationen

  1. Antrag auf Approbation bei der zuständigen Approbationsbehörde deines Bundeslandes.
  2. Gleichwertigkeitsprüfung: Die Behörde vergleicht dein Studium mit dem deutschen.
  3. Fachsprachprüfung (FSP): Nachweis des medizinischen Deutsch (Niveau C1).
  4. Kenntnisprüfung (KP): nur, wenn die Gleichwertigkeit nicht festgestellt wird.
  5. Approbation – oder übergangsweise eine Berufserlaubnis (§ 10 BÄO).

Schritt 1: Der Antrag

Zuständig ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem du arbeiten willst – je nach Land heißt sie Landesprüfungsamt, Bezirksregierung, Regierungspräsidium oder Landesamt. Zum Antrag gehören in der Regel: Diplom und Fächerübersicht (mit beglaubigter Übersetzung), Identitätsnachweis, Lebenslauf, Straffreiheitsnachweis bzw. „Certificate of Good Standing", ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung und ein Nachweis über Deutschkenntnisse. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland – prüfe die Liste deiner Behörde, bevor du Dokumente übersetzen lässt.

Schritt 2: Die Gleichwertigkeitsprüfung

Die Behörde prüft, ob dein Studium dem deutschen gleichwertig ist. Für Abschlüsse aus der EU, dem EWR und der Schweiz gilt die Anerkennung in den meisten Fällen automatisch. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten wird der Inhalt des Studiums im Detail verglichen, oft mithilfe eines Gutachtens. Drei Ergebnisse sind möglich:

Schritt 3: Die Fachsprachprüfung (FSP)

Unabhängig von der Gleichwertigkeit musst du fast überall die Fachsprachprüfung bei der Landesärztekammer ablegen: ein simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch, eine schriftliche Dokumentation (Arztbrief) und ein Arzt-Arzt-Gespräch – gefordert wird medizinisches Deutsch auf C1-Niveau. Wie du dich gezielt vorbereitest, zeigt unser Ratgeber „Fachsprachprüfung bestehen"; Details zu Anmeldung und Gebühren findest du im Artikel zur FSP-Anmeldung.

Schritt 4: Die Kenntnisprüfung (KP)

Wird die Gleichwertigkeit nicht festgestellt, legst du die Kenntnisprüfung ab – eine mündlich-praktische Prüfung auf dem Niveau des deutschen Staatsexamens, mit Schwerpunkt auf Innerer Medizin und Chirurgie. Ablauf, Fächer und ein Lernplan stehen im KP-Leitfaden; für Nordrhein-Westfalen gibt es einen eigenen Artikel mit den NRW-Besonderheiten.

Zwischenlösung: die Berufserlaubnis (§ 10 BÄO)

Bis zur Approbation kannst du eine befristete Berufserlaubnis beantragen (in der Regel bis zu zwei Jahre). Damit arbeitest du unter Aufsicht approbierter Kolleg:innen – viele nutzen diese Zeit, um Klinikerfahrung zu sammeln und sich parallel auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten. Ein Klinikalltag in deutscher Sprache ist nebenbei das beste FSP-Training.

Wie lange dauert das alles?

Realistisch solltest du von mehreren Monaten bis über ein Jahr einplanen – abhängig vom Bundesland, der Vollständigkeit deiner Unterlagen und den Wartezeiten auf Prüfungstermine. Drei Dinge beschleunigen den Prozess erfahrungsgemäß am meisten:

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KLINIKFUCHS enthält eigene Module für die Kenntnisprüfung und die Fachsprachprüfung (Medizin und Pflege) – mit Karteikarten, Prüfungsfragen und Spot-the-Diagnosis. Komplett kostenlos.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich sind die Vorgaben der für dich zuständigen Approbationsbehörde bzw. Ärztekammer.