Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung in Hamburg
Wer in Hamburg als Ärztin oder Arzt mit ausländischem Abschluss die Approbation anstrebt, hat es mit bis zu drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Stelle für die Fachsprachprüfung (FSP) und – bei Abschlüssen aus Drittstaaten – der Stelle für die Kenntnisprüfung (KP). Hier stehen sie mit Link zur jeweiligen amtlichen Seite.
Zuständige Stellen in Hamburg
| Aufgabe | Zuständig |
|---|---|
| Approbation (Antrag) | Sozialbehörde, Amt für Gesundheit – Landesprüfungsamt für Heilberufe (Anerkennung Akademische Heilberufe) |
| Fachsprachprüfung | Ärztekammer Hamburg (im Auftrag der Sozialbehörde) |
| Kenntnisprüfung | Ärztekammer Hamburg (im Auftrag der Sozialbehörde); Prüfungen an Hamburger Krankenhäusern |
Gebühren
- Fachsprachprüfung: Die Gebühr für die Fachsprachprüfung ist auf den amtlichen Seiten nicht veröffentlicht – bitte bei der zuständigen Stelle erfragen.
- Kenntnisprüfung: Die Gebühr für die Kenntnisprüfung ist auf den amtlichen Seiten nicht veröffentlicht – bitte bei der zuständigen Stelle erfragen.
Gebühren können sich ändern. Maßgeblich ist immer die Angabe der zuständigen Stelle; Fahrt-, Übersetzungs- und Beglaubigungskosten kommen hinzu. Ob die Vorbereitung gefördert werden kann, zeigt der Förder-Check.
Besonderheiten in Hamburg
- Für den Approbationsantrag ist ein Zuständigkeits-/Stellennachweis für Hamburg (z. B. Arbeitsvertrag, Bewerbungen, Meldebescheinigung) einzureichen. (Quelle)
- KP wird an mehreren Krankenhäusern abgenommen (u. a. UKE, Asklepios-Kliniken, Albertinen, Bundeswehrkrankenhaus, Israelitisches Krankenhaus). (Quelle)
Was bundesweit gilt
- Deutschkenntnisse: Allgemeinsprache nachgewiesen auf GER-Niveau B2; Fachsprachkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Niveau C1. (Eckpunkte der 87. Gesundheitsministerkonferenz 2014, zitiert u. a. von der Sächsischen Landesärztekammer).
- Kenntnisprüfung: § 37 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) – mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, Schwerpunkte Innere Medizin und Chirurgie, 60–90 Minuten je Prüfling.
- Rechtsgrundlage der Approbation: § 3 Bundesärzteordnung (BÄO).
- Anerkennungs-Finder der Bundesregierung: anerkennung-in-deutschland.de – zeigt je Wohnort die zuständige Stelle.
FSP und KP mit KLINIKFUCHS üben
FSP-Med trainiert Anamnese, Arztbrief und Arzt-Arzt-Gespräch mit Hilfen in 13 Sprachen; KP-Med ordnet das Prüfungswissen nach Innerer Medizin und Chirurgie – kostenlos.
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Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, recherchiert am 29.09.2026 ausschließlich auf amtlichen Seiten; wo dort nichts steht, sagen wir das. Verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden und Kammern.