Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung in Bremen

Von Dr. Pascal Bafteh · Stand 29.09.2026 · nur amtliche Quellen

Wer in Bremen als Ärztin oder Arzt mit ausländischem Abschluss die Approbation anstrebt, hat es mit bis zu drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Stelle für die Fachsprachprüfung (FSP) und – bei Abschlüssen aus Drittstaaten – der Stelle für die Kenntnisprüfung (KP). Hier stehen sie mit Link zur jeweiligen amtlichen Seite.

Neu ab 1. November 2026: Das „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ tritt in Kraft. Für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten wird die Kenntnisprüfung zum Regelfall; die Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen gibt es dann nur noch auf Antrag. Einzelheiten regelt eine Änderung der Approbationsordnung. Die Angaben auf dieser Seite beschreiben den Stand vor dem Stichtag. Quellen: BMG · BMG-FAQ · Bundestag

Zuständige Stellen in Bremen

AufgabeZuständig
Approbation (Antrag)Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 20
FachsprachprüfungÄrztekammer Bremen (im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz)
KenntnisprüfungÄrztekammer Bremen (im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz)

Gebühren

Gebühren können sich ändern. Maßgeblich ist immer die Angabe der zuständigen Stelle; Fahrt-, Übersetzungs- und Beglaubigungskosten kommen hinzu. Ob die Vorbereitung gefördert werden kann, zeigt der Förder-Check.

Besonderheiten in Bremen

Was bundesweit gilt

FSP und KP mit KLINIKFUCHS üben

FSP-Med trainiert Anamnese, Arztbrief und Arzt-Arzt-Gespräch mit Hilfen in 13 Sprachen; KP-Med ordnet das Prüfungswissen nach Innerer Medizin und Chirurgie – kostenlos.

Im Browser starten  Im App Store laden

Andere Bundesländer

Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen

Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, recherchiert am 29.09.2026 ausschließlich auf amtlichen Seiten; wo dort nichts steht, sagen wir das. Verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden und Kammern.