Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung in Rheinland-Pfalz

Von Dr. Pascal Bafteh · Stand 29.09.2026 · nur amtliche Quellen

Wer in Rheinland-Pfalz als Ärztin oder Arzt mit ausländischem Abschluss die Approbation anstrebt, hat es mit bis zu drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Stelle für die Fachsprachprüfung (FSP) und – bei Abschlüssen aus Drittstaaten – der Stelle für die Kenntnisprüfung (KP). Hier stehen sie mit Link zur jeweiligen amtlichen Seite.

Neu ab 1. November 2026: Das „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ tritt in Kraft. Für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten wird die Kenntnisprüfung zum Regelfall; die Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen gibt es dann nur noch auf Antrag. Einzelheiten regelt eine Änderung der Approbationsordnung. Die Angaben auf dieser Seite beschreiben den Stand vor dem Stichtag. Quellen: BMG · BMG-FAQ · Bundestag

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz

AufgabeZuständig
Approbation (Antrag)Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Koblenz
FachsprachprüfungLandesärztekammer Rheinland-Pfalz (im Auftrag des LSJV), Durchführung delegiert an die Bezirksärztekammer Rheinhessen, Mainz
KenntnisprüfungLSJV Koblenz (Anmeldung/Terminvereinbarung; Prüfung vor staatlicher Prüfungskommission)

Gebühren

Gebühren können sich ändern. Maßgeblich ist immer die Angabe der zuständigen Stelle; Fahrt-, Übersetzungs- und Beglaubigungskosten kommen hinzu. Ob die Vorbereitung gefördert werden kann, zeigt der Förder-Check.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Was bundesweit gilt

FSP und KP mit KLINIKFUCHS üben

FSP-Med trainiert Anamnese, Arztbrief und Arzt-Arzt-Gespräch mit Hilfen in 13 Sprachen; KP-Med ordnet das Prüfungswissen nach Innerer Medizin und Chirurgie – kostenlos.

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Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, recherchiert am 29.09.2026 ausschließlich auf amtlichen Seiten; wo dort nichts steht, sagen wir das. Verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden und Kammern.