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Kenntnisprüfung in NRW: Zuständigkeit, Anmeldung & Ablauf

Lesezeit ca. 6 Minuten · Für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen

Von Dr. Pascal Bafteh · zuletzt aktualisiert 10/2026

Neu ab 1. November 2026: Das „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ ändert den Weg für Abschlüsse aus Drittstaaten (außerhalb von EU, EWR und Schweiz). Entscheidend ist das Antragsdatum: Anträge bis 31. Oktober 2026 laufen nach altem Recht – zuerst die Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen, die Kenntnisprüfung nur, wenn die Gleichwertigkeit nicht festgestellt wird. Anträge ab 1. November 2026: Die Kenntnisprüfung ist der Regelweg; die Gleichwertigkeitsprüfung gibt es nur, wenn du sie innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung wählst – die Wahl ist bindend. Außerdem dürfen die Länder laut Bundesgesundheitsministerium die Sprachkenntnisse künftig schon vor der Berufsqualifikation prüfen. Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 225 · BMG · BMG-FAQ · Bundestag. Zuständige Stellen und Gebühren: nach Bundesland.

Nordrhein-Westfalen ist eines der beliebtesten Bundesländer für internationale Ärzt:innen – entsprechend gefragt sind die Prüfungsplätze. Hier erfährst du, wer in NRW wofür zuständig ist, wie die Anmeldung abläuft und wie du die Wartezeit sinnvoll nutzt. (Die Grundlagen zur Prüfung selbst stehen im allgemeinen KP-Leitfaden.)

Wer ist in NRW zuständig?

In NRW sind mehrere Stellen beteiligt – das sorgt oft für Verwirrung:

So läuft die Anmeldung ab

  1. Du stellst den Approbationsantrag bei der ZAG-aH der Bezirksregierung Münster.
  2. Bei Anträgen bis 31. Oktober 2026 wird geprüft, ob dein Abschluss gleichwertig ist (von der ZAG-aH oder in ihrem Auftrag von einer Ärztekammer, siehe oben). Falls nicht, meldet die ZAG-aH dich für die Kenntnisprüfung bei der ÄKWL an – du musst dich also nicht selbst bei der Kammer anmelden. Bei Anträgen ab 1. November 2026 mit Drittstaaten-Abschluss ist die Kenntnisprüfung der Regelweg, außer du wählst innerhalb von vier Wochen die Gleichwertigkeitsprüfung.
  3. Die ÄKWL kontaktiert dich per E-Mail und bittet um die Prüfungsgebühr (zuletzt 1.050 €), einen aktuellen Lebenslauf und die unterschriebene Datenschutzerklärung.
  4. Nach Zahlungseingang bekommst du einen Prüfungstermin zugeteilt.

Wie ZAG-aH und ÄKWL Anmeldung und Ablauf für neue Anträge ab 1. November 2026 organisieren, steht (Stand 2. Oktober 2026) noch nicht auf ihren Seiten – frag im Zweifel direkt bei der ZAG-aH nach.

Rechne von der Anmeldung bis zum Termin mit mehreren Monaten Wartezeit – genau die Zeit, die eine strukturierte Vorbereitung braucht.

Wie ist die Prüfung aufgebaut?

Die Kenntnisprüfung ist auch in NRW mündlich-praktisch: Patientenvorstellung mit Anamnese und Untersuchung plus Prüfungsgespräch, im Kern zu Innerer Medizin und Chirurgie mit angrenzenden Themen wie Notfallmedizin, Pharmakologie und Bildgebung. Details, typische Fragen und einen Lernplan findest du im KP-Leitfaden.

Die Wartezeit klug nutzen

Häufige Fragen zu NRW

Muss ich in NRW wohnen, um dort geprüft zu werden? Entscheidend ist, dass du in NRW arbeiten willst – das musst du der Bezirksregierung Münster während des ganzen Verfahrens glaubhaft machen (siehe ihre Merkblätter). Kläre deine individuelle Situation direkt mit der ZAG-aH der Bezirksregierung Münster.

Was passiert beim Nichtbestehen? Die Kenntnisprüfung kann grundsätzlich zweimal wiederholt werden. Nutze ein Nichtbestehen als Standortbestimmung und plane die nächste Runde mit klarem Fokus auf die Schwachstellen.

Brauche ich zusätzlich die Fachsprachprüfung? Ja, die FSP ist ein eigener, davon unabhängiger Schritt bei der Ärztekammer.

KP-Vorbereitung in der Hosentasche

Das KP-Modul von KLINIKFUCHS trainiert dich mit Karteikarten, Prüfungsfragen im echten Stil und Spot-the-Diagnosis – ideal für die Monate zwischen Anmeldung und Prüfungstermin. Kostenlos.

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Hinweis: Angaben wie Gebühren und Abläufe können sich ändern (Stand: Juli 2026, Zuständigkeit geprüft am 26.10.2026). Maßgeblich sind die aktuellen Informationen der Bezirksregierung Münster, der ZAG-aH und der Ärztekammer Westfalen-Lippe.