GOÄ-Nr. K1: Zuschlag Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen · Kategorie: Zuschläge

Amtliche Legende: „Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr“ (Wortlaut am 09.10.2026 auf gesetze-im-internet.de geprüft)

120 Punkte · 6,99 € – nur zum einfachen Gebührensatz

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Zuschlag zu einer Untersuchung nach Nr. 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; einfacher Satz.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.