GOÄ-Nr. 442: Zuschlag ambulante OP (250–499 Punkte)
Amtliche Legende: „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind“
400 Punkte · 23,31 € – nur zum einfachen Gebührensatz
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 444 – amtliche Bestimmung
- Nr. 443 – Die Zuschläge 442 bis 445 schließen einander aus (Abschnitt C VIII).
- Nr. 445 – Die Zuschläge 442 bis 445 schließen einander aus (Abschnitt C VIII).
- Die Zuschläge 440 bis 445 gibt es nur zu den in Abschnitt C VIII genannten ambulanten Operationen, nur zum einfachen Gebührensatz; maßgeblich ist die Leistung mit der höchsten Punktzahl, und die Zuschläge 442 bis 445 schließen einander aus.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Zuschlag bei ambulanter Durchführung einer in der GOÄ dafür genannten Operation mit 250 bis 499 Punkten; einfacher Satz.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
441 – Laser-Zuschlag bei ambulanten Operationen443 – Zuschlag ambulante OP (500–799 Punkte)401 – Duplex-Zuschlag zu Sonographie (Nr. 410–418)444 – Zuschlag ambulante OP (800–1199 Punkte)445 – Zuschlag ambulante OP (ab 1200 Punkten)A – Zuschlag außerhalb der SprechstundeB – Zuschlag 20–22 Uhr oder 6–8 UhrC – Zuschlag 22–6 Uhr
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Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.