GOÄ-Nr. 445: Zuschlag ambulante OP (ab 1200 Punkten)
Amtliche Legende: „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind“
2200 Punkte · 128,23 € – nur zum einfachen Gebührensatz
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 444 – amtliche Bestimmung
- Nr. 442 – Die Zuschläge 442 bis 445 schließen einander aus (Abschnitt C VIII).
- Nr. 443 – Die Zuschläge 442 bis 445 schließen einander aus (Abschnitt C VIII).
- Die Zuschläge 440 bis 445 gibt es nur zu den in Abschnitt C VIII genannten ambulanten Operationen, nur zum einfachen Gebührensatz; maßgeblich ist die Leistung mit der höchsten Punktzahl, und die Zuschläge 442 bis 445 schließen einander aus.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Zuschlag bei ambulanter Durchführung einer zuschlagsfähigen Operation mit 1200 und mehr Punkten; einfacher Satz.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
444 – Zuschlag ambulante OP (800–1199 Punkte)A – Zuschlag außerhalb der Sprechstunde443 – Zuschlag ambulante OP (500–799 Punkte)B – Zuschlag 20–22 Uhr oder 6–8 Uhr442 – Zuschlag ambulante OP (250–499 Punkte)C – Zuschlag 22–6 Uhr441 – Laser-Zuschlag bei ambulanten OperationenD – Zuschlag Samstag, Sonn- und Feiertag
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Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.