GOÄ-Nr. D: Zuschlag Samstag, Sonn- und Feiertag
Amtliche Legende: „Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen“
220 Punkte · 12,82 € – nur zum einfachen Gebührensatz
Amtliche Bestimmungen
- „Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig.“
- „Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig.“
- „Der Zuschlag nach Buchstabe D ist für Krankenhausärzte im Zusammenhang mit zwischen 8 und 20 Uhr erbrachten Leistungen nicht berechnungsfähig.“
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. A – amtliche Bestimmung
- Nur neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8.
- Die Zuschläge A bis D und K1 gehören zu Beratungen und Untersuchungen nach Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8, sind nur mit dem einfachen Gebührensatz und je Inanspruchnahme nur einmal berechnungsfähig (Abschnitt B II, Allgemeine Bestimmungen).
Typische Anlässe in der Dermatologie
Zuschlag zu Beratung oder Untersuchung an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen; einfacher Satz, in einer Samstagssprechstunde nur zur Hälfte.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
C – Zuschlag 22–6 UhrK1 – Zuschlag Kinder bis zum vollendeten 4. LebensjahB – Zuschlag 20–22 Uhr oder 6–8 UhrA – Zuschlag außerhalb der Sprechstunde445 – Zuschlag ambulante OP (ab 1200 Punkten)444 – Zuschlag ambulante OP (800–1199 Punkte)443 – Zuschlag ambulante OP (500–799 Punkte)442 – Zuschlag ambulante OP (250–499 Punkte)
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Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.