GOÄ-Abrechnungshelfer Dermatologie
Beschreiben Sie in wenigen Sätzen, was in der Sitzung erbracht wurde. Der Helfer schlägt passende GOÄ-Ziffern vor – mit amtlicher Legende, Beträgen, Ausschlüssen und der Textstelle, die den Vorschlag ausgelöst hat.
Hinweis: Unverbindliche, automatisch erzeugte Vorschläge auf Grundlage der amtlichen GOÄ (GOÄ in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1996 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Art. 3b des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 197)). Kein Ersatz für die eigene Prüfung; die Verantwortung für Auswahl, Steigerung und Begründung liegt bei der abrechnenden Ärztin bzw. dem abrechnenden Arzt. Keine Rechts- oder Abrechnungsberatung. Ihr Text wird ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht übertragen oder gespeichert. Bitte keine Namen oder Geburtsdaten einfügen.
So arbeitet der Helfer
- Erkennt Leistungen aus deutschem Freitext mit festen Regeln (keine KI) und ordnet sie den Ziffern der GOÄ zu – für 141 dermatologisch häufige Nummern.
- Prüft amtliche Ausschlüsse (z. B. Nr. 3 nur allein oder neben Nr. 5–8, Nr. 2 nur allein, Wundverband als Bestandteil einer Operation) und erklärt, warum etwas nicht vorgeschlagen wird.
- Schlägt grundsätzlich den Schwellenwert vor und zeigt die Spanne bis zum Höchstsatz. Über dem Schwellenwert ist eine schriftliche, auf den Einzelfall bezogene Begründung nötig (§ 12 Abs. 3 GOÄ) – Textbausteine gibt der Helfer bewusst nicht vor.
- Analogbewertungen (§ 6 Abs. 2 GOÄ) werden nie automatisch übernommen, sondern nur als „möglich, prüfen“ angezeigt.
- Fehlen Angaben (Dauer, Anzahl, Fläche, Uhrzeit), fragt der Helfer nach, statt zu raten.
Alle 141 Ziffern mit amtlicher Legende, Punkten und Beträgen finden Sie in der Ziffern-Übersicht. Hintergrund zur Dermatoskopie: GOÄ-Ratgeber Dermatoskopie.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.