GOÄ-Nr. B: Zuschlag 20–22 Uhr oder 6–8 Uhr

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen · Kategorie: Zuschläge

Amtliche Legende: „Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen“

180 Punkte · 10,49 € – nur zum einfachen Gebührensatz

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Zuschlag zu Beratung oder Untersuchung zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde; einfacher Satz.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.