GOÄ-Nr. B: Zuschlag 20–22 Uhr oder 6–8 Uhr
Amtliche Legende: „Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen“
180 Punkte · 10,49 € – nur zum einfachen Gebührensatz
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. A – amtliche Bestimmung
- Nr. C – amtliche Bestimmung
- Nur neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8.
- Die Zuschläge A bis D und K1 gehören zu Beratungen und Untersuchungen nach Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8, sind nur mit dem einfachen Gebührensatz und je Inanspruchnahme nur einmal berechnungsfähig (Abschnitt B II, Allgemeine Bestimmungen).
Typische Anlässe in der Dermatologie
Zuschlag zu Beratung oder Untersuchung zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde; einfacher Satz.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
A – Zuschlag außerhalb der SprechstundeC – Zuschlag 22–6 Uhr445 – Zuschlag ambulante OP (ab 1200 Punkten)D – Zuschlag Samstag, Sonn- und Feiertag444 – Zuschlag ambulante OP (800–1199 Punkte)K1 – Zuschlag Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjah443 – Zuschlag ambulante OP (500–799 Punkte)442 – Zuschlag ambulante OP (250–499 Punkte)
Weiter
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.