GOÄ Dermatoskopie: Nr. 750 richtig abrechnen
Die Dermatoskopie gehört zu den häufigsten Leistungen in der dermatologischen Privatsprechstunde – und wird trotzdem oft falsch abgerechnet: mehrfach pro Sitzung, mit Steigerung ohne Begründung oder neben der Video-Dermatoskopie. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was die GOÄ und die Bundesärztekammer dazu sagen.
Die Ziffer im Überblick
| GOÄ-Nr. | Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
|---|---|---|---|---|---|
| 750 | Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung | 120 | 6,99 € | 16,09 € | 24,48 € |
| 612 analog | Videosystem-gestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und -auswertung (Analogbewertung der Bundesärztekammer) | 757 | 44,12 € | 101,48 € | 154,43 € |
Punktwert 5,82873 Cent. Wortlaut und Punktzahl nach dem Gebührenverzeichnis der GOÄ (gesetze-im-internet.de); Analogbewertung nach Bundesärztekammer.
Einmal je Sitzung – der Aufwand steckt im Faktor
Die Nr. 750 ist ausdrücklich „je Sitzung“ beschrieben. Werden in einer Sitzung mehrere Hautveränderungen dermatoskopiert, wird sie trotzdem nur einmal berechnet. Ein überdurchschnittlicher Aufwand – etwa die Untersuchung vieler Pigmentmale – wird über den Steigerungsfaktor berücksichtigt.
Der Gebührenrahmen reicht nach § 5 GOÄ vom 1,0- bis zum 3,5-fachen Satz. Über dem 2,3-fachen Schwellenwert ist eine Steigerung nur zulässig, wenn Besonderheiten wie Schwierigkeit oder Zeitaufwand dies rechtfertigen, und sie muss nach § 12 Abs. 3 GOÄ auf der Rechnung schriftlich, verständlich und nachvollziehbar begründet werden – zum Beispiel: „erhöhter Zeitaufwand durch auflichtmikroskopische Untersuchung von 8 Pigmentmalen“.
Viele Praxen staffeln den Faktor nach der Zahl der untersuchten Läsionen. Das ist eine interne Orientierung, keine Vorgabe der GOÄ – entscheidend ist im Einzelfall die nachvollziehbare Begründung.
Smartphone-Dermatoskopie
Auch die Untersuchung mit Smartphone und dermatoskopischem Aufsatz ist nach gebührenrechtlicher Beurteilung der Bundesärztekammer eine Dermatoskopie im Sinne der Nr. 750. Eine Analogabrechnung wie bei der Video-Dermatoskopie kommt nicht in Betracht, weil die dafür typische 20- bis 70-fache Vergrößerung und die Bildauswertung fehlen (Bundesärztekammer, GOÄ-Ratgeber).
Video-Dermatoskopie: analog Nr. 612, nicht zusätzlich Nr. 750
Für die „videosystem-gestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und -auswertung (z. B. Vergrößerung und Vermessung)“ empfiehlt die Bundesärztekammer einen Analogansatz der Nr. 612. Daneben ist die Nr. 750 nicht berechnungsfähig – auch dann nicht, wenn beide Untersuchungen in derselben Sitzung nacheinander erfolgen: Die Video-Dermatoskopie gilt als besondere Ausführung der Dermatoskopie (§ 4 Abs. 2a GOÄ).
Wichtig: Dieser Beschluss ist laut Bundesärztekammer nicht mit den Kostenträgern konsentiert. Private Krankenversicherungen können die Analogabrechnung daher beanstanden (Bundesärztekammer, GOÄ-Ratgeber Hautkrebs-Screening).
Dermatoskopie beim Hautkrebs-Screening von Privatpatienten
Wird beim Hautkrebs-Screening eines Privatpatienten zur weiteren diagnostischen Abklärung eine Dermatoskopie erforderlich, ist sie nach Auskunft der Bundesärztekammer zusätzlich mit der Nr. 750 liquidationsfähig.
Abrechnungsbeispiele
- Zwei auffällige Nävi bei der Hautuntersuchung: Untersuchungsleistung plus Nr. 750 einmal, im Regelfall zum 2,3-fachen Satz (16,09 €).
- Kontrolle von zwölf Pigmentmalen bei einem Patienten mit vielen Nävi: Nr. 750 einmal, Faktor über 2,3 mit Begründung, z. B. „erhöhter Zeitaufwand durch auflichtmikroskopische Untersuchung von 12 Pigmentmalen“ (bis 24,48 € beim 3,5-fachen Satz).
- Digitale Verlaufskontrolle mit Videosystem und Bildvergleich: Nr. 612 analog – nicht zusätzlich Nr. 750 –, mit dem Hinweis, dass die Analogbewertung nicht mit den Kostenträgern abgestimmt ist.
- Dermatoskopie mit dem Smartphone-Aufsatz: Nr. 750, kein Analogansatz.
Dokumentation
Dokumentiere je Sitzung, welche und wie viele Hautveränderungen dermatoskopiert wurden, mit Lokalisation und Befund. Diese Angaben tragen eine Faktorbegründung und machen Rückfragen der Versicherung beantwortbar.
Häufige Fehler
- Nr. 750 mehrfach in einer Sitzung angesetzt – sie gilt je Sitzung.
- Nr. 750 neben der Video-Dermatoskopie (Nr. 612 analog) berechnet.
- Faktor über 2,3 ohne schriftliche, nachvollziehbare Begründung.
- Smartphone-Dermatoskopie analog Nr. 612 abgerechnet statt nach Nr. 750.
- Fehlende Dokumentation der Zahl und Lokalisation der untersuchten Läsionen.
Gilt das auch für gesetzlich Versicherte?
Nein, dieser Ratgeber betrifft die Abrechnung nach GOÄ – also Privatpatienten und Selbstzahler. Für gesetzlich Versicherte gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) mit eigenen Regeln.
Ausblick: die neue GOÄ
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium im Juli 2026 einen abgestimmten Entwurf für eine neue GOÄ übergeben; ein Inkrafttreten wird nach Angaben der Bundesärztekammer frühestens zum 1. Januar 2028 für möglich gehalten (Bundesärztekammer, GOÄ-Novellierung). Bis dahin gilt die hier beschriebene Abrechnung.
Häufige Fragen
Mit welcher GOÄ-Ziffer wird die Dermatoskopie abgerechnet?
Mit der Nr. 750 GOÄ „Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung“ – 120 Punkte, das sind 6,99 € beim 1,0-fachen und 16,09 € beim 2,3-fachen Satz.
Darf die Nr. 750 mehrmals in einer Sitzung berechnet werden?
Nein. Die Leistung ist „je Sitzung“ beschrieben und damit einmal pro Sitzung berechnungsfähig, auch wenn mehrere Hautveränderungen untersucht werden. Ein deutlich höherer Aufwand lässt sich über den Steigerungsfaktor abbilden.
Wie wird die Video-Dermatoskopie nach GOÄ abgerechnet?
Nach einem Beschluss des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer analog mit der Nr. 612 GOÄ (757 Punkte). Daneben ist die Nr. 750 nicht berechnungsfähig. Der Beschluss ist laut Bundesärztekammer nicht mit den Kostenträgern konsentiert.
Wie wird die Dermatoskopie mit dem Smartphone abgerechnet?
Nach gebührenrechtlicher Beurteilung der Bundesärztekammer mit der Nr. 750 GOÄ – nicht analog Nr. 612, weil die für die Video-Dermatoskopie typische hohe Vergrößerung und Bildauswertung fehlt.
Abrechnung an echten Fällen üben
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Im Browser startenHinweis: Dieser Artikel gibt den Stand der GOÄ und der veröffentlichten Empfehlungen der Bundesärztekammer wieder (abgerufen 09.10.2026). Er ist keine Rechtsberatung; im Zweifel entscheiden die Vorgaben der GOÄ und die Rechtsprechung im Einzelfall.