GOÄ-Nr. C: Zuschlag 22–6 Uhr
Amtliche Legende: „Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen“
320 Punkte · 18,65 € – nur zum einfachen Gebührensatz
Amtliche Bestimmungen
- „Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nicht berechnungsfähig.“
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. A – amtliche Bestimmung
- Nr. B – amtliche Bestimmung
- Nur neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8.
- Die Zuschläge A bis D und K1 gehören zu Beratungen und Untersuchungen nach Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8, sind nur mit dem einfachen Gebührensatz und je Inanspruchnahme nur einmal berechnungsfähig (Abschnitt B II, Allgemeine Bestimmungen).
Typische Anlässe in der Dermatologie
Zuschlag zu Beratung oder Untersuchung zwischen 22 und 6 Uhr; einfacher Satz, nicht neben B.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
B – Zuschlag 20–22 Uhr oder 6–8 UhrD – Zuschlag Samstag, Sonn- und FeiertagA – Zuschlag außerhalb der SprechstundeK1 – Zuschlag Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjah445 – Zuschlag ambulante OP (ab 1200 Punkten)444 – Zuschlag ambulante OP (800–1199 Punkte)443 – Zuschlag ambulante OP (500–799 Punkte)442 – Zuschlag ambulante OP (250–499 Punkte)
Weiter
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.