GOÄ-Nr. 444: Zuschlag ambulante OP (800–1199 Punkte)
Amtliche Legende: „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind“
1300 Punkte · 75,77 € – nur zum einfachen Gebührensatz
Amtliche Bestimmungen
- „Der Zuschlag nach Nummer 444 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.“
- „Der Zuschlag nach Nummer 444 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 443 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.“
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 442 – amtliche Bestimmung
- Nr. 443 – amtliche Bestimmung
- Nr. 445 – amtliche Bestimmung
- Die Zuschläge 440 bis 445 gibt es nur zu den in Abschnitt C VIII genannten ambulanten Operationen, nur zum einfachen Gebührensatz; maßgeblich ist die Leistung mit der höchsten Punktzahl, und die Zuschläge 442 bis 445 schließen einander aus.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Zuschlag bei ambulanter Durchführung einer zuschlagsfähigen Operation mit 800 bis 1199 Punkten; einfacher Satz.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
443 – Zuschlag ambulante OP (500–799 Punkte)445 – Zuschlag ambulante OP (ab 1200 Punkten)442 – Zuschlag ambulante OP (250–499 Punkte)A – Zuschlag außerhalb der Sprechstunde441 – Laser-Zuschlag bei ambulanten OperationenB – Zuschlag 20–22 Uhr oder 6–8 Uhr401 – Duplex-Zuschlag zu Sonographie (Nr. 410–418)C – Zuschlag 22–6 Uhr
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Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.