GOÄ-Nr. 441: Laser-Zuschlag bei ambulanten Operationen

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt C – Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen · Kategorie: Zuschläge

Amtliche Legende: „Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung“ (Wortlaut am 09.10.2026 auf gesetze-im-internet.de geprüft)

100 % des einfachen Satzes der Operationsleistung, höchstens 67,49 €

Amtliche Bestimmungen

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Zuschlag, wenn bei einer zuschlagsfähigen ambulanten Operation ein Laser eingesetzt wird: 100 % des einfachen Satzes der Operationsleistung, höchstens 67,49 €, je Behandlungstag einmal.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.