GOÄ-Nr. 96: Schreibgebühr je Kopie
Amtliche Legende: „Schreibgebühr, je Kopie“
3 Punkte · 0,17 € – nur zum einfachen Gebührensatz
Amtliche Bestimmungen
- „Die Schreibgebühren nach den Nummern 95 und 96 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 80, 85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.“
Ausschlüsse und Regeln
- Nur neben Nr. 80, 85 oder 90.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Gebühr je Kopie eines Gutachtens; nur neben Nr. 80, 85 oder 90 und nur zum einfachen Satz.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
95 – Schreibgebühr je angefangene DIN-A4-Seite85 – Gutachtliche Äußerung mit erhöhtem Aufwand, je a80 – Schriftliche gutachtliche Äußerung78 – Behandlungsplan Chemotherapie / Nachsorgeplan be75 – Ausführlicher Krankheits- und Befundbericht70 – Kurze Bescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbeschein60 – Konsiliarische Erörterung zwischen Ärzten2 – Wiederholungsrezept, Überweisung, Befundübermitt
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Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.