GOÄ-Nr. 70: Kurze Bescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Amtliche Legende: „Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“
40 Punkte · 2,33 € (1,0-fach) · 5,36 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 8,16 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 2,33 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 5,36 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 8,16 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Kurze schriftliche Bescheinigung, z. B. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein kurzes Attest.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.