GOÄ-Nr. 70: Kurze Bescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen · Kategorie: Bescheinigungen, Berichte & Konsil

Amtliche Legende: „Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“

40 Punkte · 2,33 € (1,0-fach) · 5,36 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 8,16 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach2,33 €einfacher Satz
2,3-fach5,36 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach8,16 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Typische Anlässe in der Dermatologie

Kurze schriftliche Bescheinigung, z. B. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein kurzes Attest.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.