GOÄ-Nr. 78: Behandlungsplan Chemotherapie / Nachsorgeplan bei Tumor

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen · Kategorie: Bescheinigungen, Berichte & Konsil

Amtliche Legende: „Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt“

180 Punkte · 10,49 € (1,0-fach) · 24,13 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 36,72 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach10,49 €einfacher Satz
2,3-fach24,13 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach36,72 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Typische Anlässe in der Dermatologie

Individuell erstellter schriftlicher Behandlungsplan für eine Chemotherapie oder Nachsorgeplan, z. B. nach einem Melanom.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.