GOÄ-Nr. 2035: Plastische Operation am Nagelwall
Amtliche Legende: „Plastische Operation am Nagelwall eines Fingers oder einer Zehe - auch mit Defektdeckung -“
180 Punkte · 10,49 € (1,0-fach) · 24,13 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 36,72 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 10,49 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 24,13 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 36,72 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 2034 – Dieselbe Nagelseite nur einmal – Ausrottung mit Nagelwurzelexzision (2034) oder Nagelwallplastik (2035); Zuordnung im Einzelfall prüfen.
- Einzelschritte, die methodisch notwendige Bestandteile der in der Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung sind, können nicht gesondert berechnet werden (Abschnitt L, Allgemeine Bestimmungen).
Typische Anlässe in der Dermatologie
Operative Korrektur des seitlichen Nagelwalls, auch mit Defektdeckung, z. B. bei eingewachsenem Nagel. Die Zuordnung von Keilexzisionen (2034 bzw. 2035) ist im Einzelfall zu prüfen.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 12.10.2026.