GOÄ-Nr. 2030: Eröffnung eines Panaritiums oder einer Paronychie

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt L – Chirurgie, Orthopädie · Kategorie: Wundbehandlung, Biopsie, Exzision, Plastik

Amtliche Legende: „Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie - gegebenenfalls einschließlich Extraktion eines Finger- oder Zehennagels -“

130 Punkte · 7,58 € (1,0-fach) · 17,43 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 26,52 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach7,58 €einfacher Satz
2,3-fach17,43 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach26,52 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Eröffnung einer eitrigen Entzündung am Finger oder Zeh bzw. am Nagelwall; eine gleichzeitige Nagelentfernung ist eingeschlossen.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.