GOÄ-Nr. 4: Fremdanamnese / Unterweisung von Bezugspersonen
Amtliche Legende: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -“
220 Punkte · 12,82 € (1,0-fach) · 29,49 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 44,88 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 12,82 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 29,49 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 44,88 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Amtliche Bestimmungen
- „Die Leistung nach Nummer 4 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.“
- „Die Leistung nach Nummer 4 ist neben den Leistungen nach den Nummern 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/oder 835 nicht berechnungsfähig.“
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 30 – amtliche Bestimmung
- Nr. 34 – amtliche Bestimmung
- Nr. 801 – amtliche Bestimmung
- Nr. 806 – amtliche Bestimmung
- Nr. 807 – amtliche Bestimmung
- Nr. 816 – amtliche Bestimmung
- Nr. 817 – amtliche Bestimmung
- Nr. 835 – amtliche Bestimmung
- Nr. 15 – amtliche Bestimmung (im Behandlungsfall)
Typische Anlässe in der Dermatologie
Angaben von Eltern, Angehörigen oder Betreuenden einholen oder sie in die Pflege und Behandlung einweisen – häufig bei Kindern mit Ekzem oder bei pflegebedürftigen Menschen.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.