GOÄ-Nr. 4: Fremdanamnese / Unterweisung von Bezugspersonen

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen · Kategorie: Beratung & Erörterung

Amtliche Legende: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -“

220 Punkte · 12,82 € (1,0-fach) · 29,49 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 44,88 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach12,82 €einfacher Satz
2,3-fach29,49 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach44,88 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Amtliche Bestimmungen

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Angaben von Eltern, Angehörigen oder Betreuenden einholen oder sie in die Pflege und Behandlung einweisen – häufig bei Kindern mit Ekzem oder bei pflegebedürftigen Menschen.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.