GOÄ-Nr. 3: Eingehende Beratung (mind. 10 Min.)

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen · Kategorie: Beratung & Erörterung

Amtliche Legende: „Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher -“

150 Punkte · 8,74 € (1,0-fach) · 20,11 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 30,60 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach8,74 €einfacher Satz
2,3-fach20,11 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach30,60 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Amtliche Bestimmungen

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Deutlich längeres Gespräch, etwa bei mehreren Beschwerden, schwieriger Vorgeschichte oder umfangreicher Aufklärung. Nur allein oder neben einer Untersuchung nach Nr. 5–8 berechnungsfähig.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.