GOÄ-Nr. 1: Beratung

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen · Kategorie: Beratung & Erörterung

Amtliche Legende: „Beratung - auch mittels Fernsprecher -“

80 Punkte · 4,66 € (1,0-fach) · 10,72 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 16,32 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach4,66 €einfacher Satz
2,3-fach10,72 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach16,32 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Kurzes ärztliches Gespräch zu Befund, Verlauf oder Vorgehen, auch am Telefon – etwa bei einer Verlaufskontrolle oder einer Rückfrage.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.