GOÄ-Nr. 34: Erörterung (mind. 20 Min.) einer schwerwiegenden Erkrankung

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen · Kategorie: Beratung & Erörterung

Amtliche Legende: „Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -“

300 Punkte · 17,49 € (1,0-fach) · 40,22 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 61,20 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach17,49 €einfacher Satz
2,3-fach40,22 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach61,20 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Amtliche Bestimmungen

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Gespräch über die Auswirkungen auf das Leben, wenn eine nachhaltig lebensverändernde oder lebensbedrohende Erkrankung festgestellt wurde oder sich erheblich verschlimmert – etwa nach der Diagnose eines Melanoms, ggf. mit Planung einer Operation.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.