GOÄ-Nr. 15: Einleitung/Koordination bei chronisch Kranken

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen · Kategorie: Beratung & Erörterung

Amtliche Legende: „Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken“

300 Punkte · 17,49 € (1,0-fach) · 40,22 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 61,20 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach17,49 €einfacher Satz
2,3-fach40,22 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach61,20 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Amtliche Bestimmungen

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Einleiten und Abstimmen begleitender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei einer chronischen Hauterkrankung in kontinuierlicher Betreuung; höchstens einmal im Kalenderjahr.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.