GOÄ-Nr. 284: Eigenbluteinspritzung inkl. Blutentnahme

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt C – Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen · Kategorie: Injektion, Infusion, Infiltration, Anästhesie

Amtliche Legende: „Eigenbluteinspritzung - einschließlich Blutentnahme -“

90 Punkte · 5,25 € (1,0-fach) · 12,07 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 18,36 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach5,25 €einfacher Satz
2,3-fach12,07 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach18,36 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Rückinjektion von zuvor entnommenem eigenem Blut; die Blutentnahme ist eingeschlossen.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.