GOÄ-Nr. 491: Infiltrationsanästhesie großer Bezirke
Amtliche Legende: „Infiltrationsanästhesie großer Bezirke - auch Parazervikalanästhesie -“
121 Punkte · 7,05 € (1,0-fach) · 16,22 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 24,68 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 7,05 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 16,22 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 24,68 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 490 – Mehrere Anästhesieverfahren nebeneinander: nur das höchstbewertete (Abschnitt D, Allg. Best.).
- Werden mehrere Anästhesieverfahren nebeneinander angewendet, ist nur die höchstbewertete Leistung berechnungsfähig (Abschnitt D, Allgemeine Bestimmungen).
Typische Anlässe in der Dermatologie
Örtliche Betäubung eines großen Bereichs, z. B. vor der Entfernung einer größeren Geschwulst oder einer Lappenplastik.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.