GOÄ-Nr. 491: Infiltrationsanästhesie großer Bezirke

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt D – Anästhesieleistungen · Kategorie: Injektion, Infusion, Infiltration, Anästhesie

Amtliche Legende: „Infiltrationsanästhesie großer Bezirke - auch Parazervikalanästhesie -“

121 Punkte · 7,05 € (1,0-fach) · 16,22 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 24,68 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach7,05 €einfacher Satz
2,3-fach16,22 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach24,68 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Örtliche Betäubung eines großen Bereichs, z. B. vor der Entfernung einer größeren Geschwulst oder einer Lappenplastik.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.