GOÄ-Nr. 290: Infiltration gewebehärtender Mittel

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt C – Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen · Kategorie: Injektion, Infusion, Infiltration, Anästhesie

Amtliche Legende: „Infiltration gewebehärtender Mittel“

120 Punkte · 6,99 € (1,0-fach) · 16,09 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 24,48 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach6,99 €einfacher Satz
2,3-fach16,09 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach24,48 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Typische Anlässe in der Dermatologie

Einbringen gewebehärtender Mittel in Gewebe. Für die Verödung von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten gibt es die eigene Nr. 764.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.