GOÄ-Nr. 763: Spaltung oberflächlicher Venen / Thrombusexpression

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt F – Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie · Kategorie: Dermatologische Sonderleistungen

Amtliche Legende: „Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expressionen - gegebenenfalls einschließlich Naht -“

148 Punkte · 8,63 € (1,0-fach) · 19,84 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 30,19 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach8,63 €einfacher Satz
2,3-fach19,84 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach30,19 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Typische Anlässe in der Dermatologie

Eröffnen einer oberflächlichen Venenthrombose an einer Extremität oder eines thrombosierten Hämorrhoidalknotens mit Ausdrücken des Gerinnsels, ggf. mit Naht.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.