GOÄ-Nr. 2885 analog: Laserbehandlung 7–21 cm²
1110 Punkte · 64,70 € (1,0-fach) · 148,81 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 226,45 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Analogbewertung – nicht im amtlichen Verzeichnis
Leistung: Laserbehandlung von Hautveränderungen (ausgenommen melanozytäre Naevi), Ausdehnung 7 bis 21 cm² Körperoberfläche, bis zu dreimal im Behandlungsfall.
Herangezogen wird die amtliche Nr. 2885 (§ 6 Abs. 2 GOÄ). Deren amtliche Legende lautet: „Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst“.
Anerkennung durch Kostenträger nicht garantiert; auf der Rechnung mit dem Zusatz „entsprechend“ und einer verständlichen Beschreibung der erbrachten Leistung (§ 12 Abs. 4 GOÄ). Quelle der Bewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).
Der Abrechnungshelfer schlägt diese Bewertung nie automatisch vor, sondern zeigt sie nur als „möglich, prüfen“.
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 64,70 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 148,81 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 226,45 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 2440 analog – Dieselbe Laserfläche nur einmal nach ihrer Größe.
- Nr. 2886 analog – Dieselbe Laserfläche nur einmal nach ihrer Größe.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Laserbehandlung mittelgroßer Flächen; melanozytäre Male sind ausgenommen. Amtlich steht Nr. 2885 für die Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst – hier nur Analogbewertung.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de; Analogbewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.