GOÄ-Nr. 2885 analog: Laserbehandlung 7–21 cm²

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt L – Chirurgie, Orthopädie · Kategorie: Dermatologische Sonderleistungen

1110 Punkte · 64,70 € (1,0-fach) · 148,81 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 226,45 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Analogbewertung – nicht im amtlichen Verzeichnis

Leistung: Laserbehandlung von Hautveränderungen (ausgenommen melanozytäre Naevi), Ausdehnung 7 bis 21 cm² Körperoberfläche, bis zu dreimal im Behandlungsfall.

Herangezogen wird die amtliche Nr. 2885 (§ 6 Abs. 2 GOÄ). Deren amtliche Legende lautet: „Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst“.

Anerkennung durch Kostenträger nicht garantiert; auf der Rechnung mit dem Zusatz „entsprechend“ und einer verständlichen Beschreibung der erbrachten Leistung (§ 12 Abs. 4 GOÄ). Quelle der Bewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).

Der Abrechnungshelfer schlägt diese Bewertung nie automatisch vor, sondern zeigt sie nur als „möglich, prüfen“.

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach64,70 €einfacher Satz
2,3-fach148,81 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach226,45 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Laserbehandlung mittelgroßer Flächen; melanozytäre Male sind ausgenommen. Amtlich steht Nr. 2885 für die Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst – hier nur Analogbewertung.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de; Analogbewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.