GOÄ-Nr. 2886 analog: Laserbehandlung über 21 cm²
2770 Punkte · 161,46 € (1,0-fach) · 371,35 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 565,10 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Analogbewertung – nicht im amtlichen Verzeichnis
Leistung: Laserbehandlung von Hautveränderungen (ausgenommen melanozytäre Naevi), Ausdehnung über 21 cm² Körperoberfläche, bis zu dreimal im Behandlungsfall.
Herangezogen wird die amtliche Nr. 2886 (§ 6 Abs. 2 GOÄ). Deren amtliche Legende lautet: „Entfernung einer großen Blutadergeschwulst“.
Anerkennung durch Kostenträger nicht garantiert; auf der Rechnung mit dem Zusatz „entsprechend“ und einer verständlichen Beschreibung der erbrachten Leistung (§ 12 Abs. 4 GOÄ). Quelle der Bewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).
Der Abrechnungshelfer schlägt diese Bewertung nie automatisch vor, sondern zeigt sie nur als „möglich, prüfen“.
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 161,46 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 371,35 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 565,10 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 2440 analog – Dieselbe Laserfläche nur einmal nach ihrer Größe.
- Nr. 2885 analog – Dieselbe Laserfläche nur einmal nach ihrer Größe.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Laserbehandlung großer Flächen; melanozytäre Male sind ausgenommen. Amtlich steht Nr. 2886 für die Entfernung einer großen Blutadergeschwulst – hier nur Analogbewertung.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de; Analogbewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.