GOÄ-Nr. 2440 analog: Laserbehandlung bis 7 cm²

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt L – Chirurgie, Orthopädie · Kategorie: Dermatologische Sonderleistungen

800 Punkte · 46,63 € (1,0-fach) · 107,25 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 163,20 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Analogbewertung – nicht im amtlichen Verzeichnis

Leistung: Laserbehandlung von Hautveränderungen (ausgenommen melanozytäre Naevi), Ausdehnung bis 7 cm² Körperoberfläche, bis zu dreimal im Behandlungsfall.

Herangezogen wird die amtliche Nr. 2440 (§ 6 Abs. 2 GOÄ). Deren amtliche Legende lautet: „Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung“.

Anerkennung durch Kostenträger nicht garantiert; auf der Rechnung mit dem Zusatz „entsprechend“ und einer verständlichen Beschreibung der erbrachten Leistung (§ 12 Abs. 4 GOÄ). Quelle der Bewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).

Der Abrechnungshelfer schlägt diese Bewertung nie automatisch vor, sondern zeigt sie nur als „möglich, prüfen“.

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach46,63 €einfacher Satz
2,3-fach107,25 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach163,20 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Laserbehandlung kleiner Flächen, etwa von Gefäßerweiterungen, Besenreisern oder Warzen; melanozytäre Male sind ausgenommen. Keine amtliche Leistung, sondern Analogbewertung.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de; Analogbewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.