GOÄ-Nr. 602: Pulsoximetrie (oxymetrische Untersuchung)
Amtliche Legende: „Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -“
152 Punkte · 8,86 € (1,0-fach) · 15,95 € (1,8-fach, Schwellenwert) · 22,15 € (2,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 8,86 € | einfacher Satz |
| 1,8-fach | 15,95 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 2,5-fach | 22,15 € | Höchstsatz |
Leistung aus Abschnitt A, E oder O: Rahmen 1,0 bis 2,5, Schwellenwert 1,8 (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- Nur bei medizinischer Indikation berechnungsfähig (§ 1 Abs. 2 GOÄ). Der Abrechnungshelfer schlägt die Nr. 602 nur vor, wenn die Pulsoximetrie ausdrücklich angeklickt wurde.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Messung der Sauerstoffsättigung, z. B. zur Überwachung bei einem Eingriff – nur bei medizinischer Indikation berechnungsfähig.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 12.10.2026.