GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung des gesamten Hautorgans

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen · Kategorie: Untersuchung

Amtliche Legende: „Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -“

160 Punkte · 9,33 € (1,0-fach) · 21,45 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 32,64 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach9,33 €einfacher Satz
2,3-fach21,45 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach32,64 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Amtliche Bestimmungen

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Inspektion der gesamten Haut mit Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten, z. B. bei der Hautkrebsvorsorge, bei ausgedehnten Ausschlägen oder vielen Pigmentmalen.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.