GOÄ-Nr. 4531: Bakterienanzucht bei besonderer Temperatur, je Nährmedium

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt M – Laboratoriumsuntersuchungen · Kategorie: Mykologie & Erregernachweis

Amtliche Legende: „Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung bei besonderer Temperatur, je Nährmedium“

100 Punkte · 5,83 € (1,0-fach) · 6,70 € (1,15-fach, Schwellenwert) · 7,58 € (1,3-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach5,83 €einfacher Satz
1,15-fach6,70 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
1,3-fach7,58 €Höchstsatz

Laborleistung (Abschnitt M): Rahmen 1,0 bis 1,3, Schwellenwert 1,15 (§ 5 Abs. 4 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Amtliche Bestimmungen

Typische Anlässe in der Dermatologie

Anzucht von Bakterien bei besonderer Temperatur. Gilt für Bakterien, nicht für die Anzucht von Pilzen.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.