GOÄ-Nr. 4780: Isolierung von Nukleinsäuren

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt M – Laboratoriumsuntersuchungen · Kategorie: Mykologie & Erregernachweis

Amtliche Legende: „Isolierung von Nukleinsäuren“

900 Punkte · 52,46 € (1,0-fach) · 60,33 € (1,15-fach, Schwellenwert) · 68,20 € (1,3-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach52,46 €einfacher Satz
1,15-fach60,33 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
1,3-fach68,20 €Höchstsatz

Laborleistung (Abschnitt M): Rahmen 1,0 bis 1,3, Schwellenwert 1,15 (§ 5 Abs. 4 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Typische Anlässe in der Dermatologie

Aufbereitung von Erbgut eines Erregers als Vorstufe molekularbiologischer Nachweise.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.