GOÄ-Nr. 2407: Exzision mit Ausräumung des Lymphabflussgebiets

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt L – Chirurgie, Orthopädie · Kategorie: Wundbehandlung, Biopsie, Exzision, Plastik

Amtliche Legende: „Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst - gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln - und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes“

2310 Punkte · 134,64 € (1,0-fach) · 309,68 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 471,25 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach134,64 €einfacher Satz
2,3-fach309,68 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach471,25 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Ausgedehnte Tumorentfernung zusammen mit der Ausräumung des regionären Lymphabflussgebiets.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.