GOÄ-Nr. 2403: Exzision einer kleinen Geschwulst

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt L – Chirurgie, Orthopädie · Kategorie: Wundbehandlung, Biopsie, Exzision, Plastik

Amtliche Legende: „Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst“

133 Punkte · 7,75 € (1,0-fach) · 17,83 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 27,13 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach7,75 €einfacher Satz
2,3-fach17,83 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach27,13 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Vollständige Entfernung einer kleinen Geschwulst in oder unter der Haut bzw. Schleimhaut, z. B. eines Pigmentmals oder Fibroms.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.