GOÄ-Nr. 2403: Exzision einer kleinen Geschwulst
Amtliche Legende: „Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst“
133 Punkte · 7,75 € (1,0-fach) · 17,83 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 27,13 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 7,75 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 17,83 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 27,13 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 2431 – Die Exzision ist in Nr. 2431 eingeschlossen (Legende).
- Nr. 2404 – Dieselbe Geschwulst nur einmal – klein (2403) oder größer (2404). Bei verschiedenen Läsionen bitte prüfen.
- Nr. 2407 – Dieselbe Geschwulst nur einmal.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Vollständige Entfernung einer kleinen Geschwulst in oder unter der Haut bzw. Schleimhaut, z. B. eines Pigmentmals oder Fibroms.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.