GOÄ-Nr. 2402: Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt L – Chirurgie, Orthopädie · Kategorie: Wundbehandlung, Biopsie, Exzision, Plastik

Amtliche Legende: „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)“

370 Punkte · 21,57 € (1,0-fach) · 49,60 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 75,48 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach21,57 €einfacher Satz
2,3-fach49,60 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach75,48 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Gewebeprobe aus tieferen Schichten wie Fettgewebe, Faszie oder Muskel, z. B. bei Verdacht auf eine Pannikulitis.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.