GOÄ-Nr. 2404: Exzision einer größeren Geschwulst
Amtliche Legende: „Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)“
554 Punkte · 32,29 € (1,0-fach) · 74,27 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 113,02 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 32,29 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 74,27 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 113,02 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 2431 – Die Exzision ist in Nr. 2431 eingeschlossen (Legende).
- Nr. 2403 – Dieselbe Geschwulst nur einmal – klein (2403) oder größer (2404). Bei verschiedenen Läsionen bitte prüfen.
- Nr. 2407 – Dieselbe Geschwulst nur einmal.
- Zuschlagsfähig nach Abschnitt C VIII: bei ambulanter Durchführung kommt ein Zuschlag nach Nr. 442–445 (nach Punktzahl) und ggf. Nr. 440/441 in Betracht.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Entfernung einer größeren Geschwulst, wie sie die Legende beispielhaft nennt (z. B. Fettgeschwulst, Ganglion).
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.