GOÄ-Nr. 5802 analog: PDT: zwei weitere Bestrahlungsfelder

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt O – Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie · Kategorie: Licht- & photodynamische Verfahren

200 Punkte · 11,66 € (1,0-fach) · 20,98 € (1,8-fach, Schwellenwert) · 29,14 € (2,5-fach, Höchstsatz)

Analogbewertung – nicht im amtlichen Verzeichnis

Leistung: Zuschlag zur photodynamischen Bestrahlung für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund.

Herangezogen wird die amtliche Nr. 5802 (§ 6 Abs. 2 GOÄ). Deren amtliche Legende lautet: „Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion“.

Anerkennung durch Kostenträger nicht garantiert; auf der Rechnung mit dem Zusatz „entsprechend“ und einer verständlichen Beschreibung der erbrachten Leistung (§ 12 Abs. 4 GOÄ). Quelle der Bewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).

Der Abrechnungshelfer schlägt diese Bewertung nie automatisch vor, sondern zeigt sie nur als „möglich, prüfen“.

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach11,66 €einfacher Satz
1,8-fach20,98 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
2,5-fach29,14 €Höchstsatz

Leistung aus Abschnitt A, E oder O: Rahmen 1,0 bis 2,5, Schwellenwert 1,8 (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Typische Anlässe in der Dermatologie

Zusätzliche Belichtungsfelder bei ausgedehntem Befund im Rahmen der photodynamischen Therapie. Amtlich ist Nr. 5802 eine Strahlentherapie-Leistung – hier nur Analogbewertung.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de; Analogbewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.