GOÄ-Nr. 5800 analog: PDT-Behandlungsplan
250 Punkte · 14,57 € (1,0-fach) · 26,23 € (1,8-fach, Schwellenwert) · 36,43 € (2,5-fach, Höchstsatz)
Analogbewertung – nicht im amtlichen Verzeichnis
Leistung: Erstellung eines Behandlungsplans für die photodynamische Therapie.
Herangezogen wird die amtliche Nr. 5800 (§ 6 Abs. 2 GOÄ). Deren amtliche Legende lautet: „Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie“.
Anerkennung durch Kostenträger nicht garantiert; auf der Rechnung mit dem Zusatz „entsprechend“ und einer verständlichen Beschreibung der erbrachten Leistung (§ 12 Abs. 4 GOÄ). Quelle der Bewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).
Der Abrechnungshelfer schlägt diese Bewertung nie automatisch vor, sondern zeigt sie nur als „möglich, prüfen“.
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 14,57 € | einfacher Satz |
| 1,8-fach | 26,23 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 2,5-fach | 36,43 € | Höchstsatz |
Leistung aus Abschnitt A, E oder O: Rahmen 1,0 bis 2,5, Schwellenwert 1,8 (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Schriftlicher Behandlungsplan für eine photodynamische Therapie. Amtlich steht Nr. 5800 für den Bestrahlungsplan der Strahlentherapie – hier nur Analogbewertung.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de; Analogbewertung: Bundesärztekammer (Analogbewertung).
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.