GOÄ-Nr. 552: Iontophorese
Amtliche Legende: „Iontophorese“
44 Punkte · 2,56 € (1,0-fach) · 4,62 € (1,8-fach, Schwellenwert) · 6,41 € (2,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 2,56 € | einfacher Satz |
| 1,8-fach | 4,62 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 2,5-fach | 6,41 € | Höchstsatz |
Leistung aus Abschnitt A, E oder O: Rahmen 1,0 bis 2,5, Schwellenwert 1,8 (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten – ausgenommen die für Inhalationen und für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel (Abschnitt E, Allgemeine Bestimmungen).
Typische Anlässe in der Dermatologie
Behandlung mit Gleichstrom über Elektroden, z. B. Leitungswasser-Iontophorese der Hände oder Füße bei übermäßigem Schwitzen; je Sitzung.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 12.10.2026.