GOÄ-Nr. 526: Apparative Kompressionstherapie an mehreren Extremitäten, je Sitzung

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt E – Physikalisch-medizinische Leistungen · Kategorie: Physikalische Anwendungen

Amtliche Legende: „Intermittierende apparative Kompressionstherapie an mehreren Extremitäten, je Sitzung“

55 Punkte · 3,21 € (1,0-fach) · 5,77 € (1,8-fach, Schwellenwert) · 8,01 € (2,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach3,21 €einfacher Satz
1,8-fach5,77 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
2,5-fach8,01 €Höchstsatz

Leistung aus Abschnitt A, E oder O: Rahmen 1,0 bis 2,5, Schwellenwert 1,8 (§ 5 Abs. 3 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Intermittierende apparative Kompression mehrerer Extremitäten in einer Sitzung, z. B. beider Beine; statt Nr. 525.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 12.10.2026.