GOÄ-Nr. 2006: Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt L – Chirurgie, Orthopädie · Kategorie: Wundbehandlung, Biopsie, Exzision, Plastik

Amtliche Legende: „Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -“

63 Punkte · 3,67 € (1,0-fach) · 8,45 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 12,85 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach3,67 €einfacher Satz
2,3-fach8,45 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach12,85 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Versorgung einer Wunde mit Heilungsstörung, Entzündung oder Eiterung, auch mit Abtragung von Nekrosen – z. B. bei einem chronischen Unterschenkelgeschwür.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.